@sonnestrand75 sagte:
Vor allem, wenn die Airlines ihre Inkompetenz wenigstens nicht die Fluggäste ausbaden lassen würden!
Hätten sie nicht solche unqualifizierte Aussagen von sich gegeben, könnten viele Reisenden vielleicht rechtzeitig andere Vorkehrungen treffen.
Das ist jetzt aber ein wenig unfair. Wie ich von vornherein ausgeführt habe, haben wir es hier mit einer extrem komplizierten Rechtslage und einem Präzedenzfall zu tun, wie wir ihn noch nie erlebt haben. Auf juristischer Seite immer sehr schwierig, da es noch keine Vergleichsurteile gibt, wir betreten quasi Neuland. Und diese Expertise im (Insolvenz-)Recht erwartest Du vom Call-Center Mitarbeiter einer Airline, der auf seinem Bildschirm nichts anderes als eine gültige Buchung sehen kann? Für den bleibt sie so lange gültig und kann abgeflogen werden, bis sie halt nicht mehr gültig ist. Genau vor dieser Gefahr haben wir hier stets gewarnt und es jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob er dieses Risiko tragen will oder nicht.
@cnecky1 sagte:
In einem anderen Thread habe ich das ausführlich erläutert. Damit, wer auch immer, von meinem Konto abbuchen darf, benötigt er/sie meine Unterschrift! Und wenn die Thomas Cook nicht hat, kann ich auch Anzahlungen bis zu 13 Monate zurück gehen lassen!
Es bleibt aber auch bei Wiederholung eine Falschaussage. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundesttages, das BaFin sowie das European Payments Council als Vertreter der Finanzwirtschaft haben bei Einführung von SEPA klar herausgestellt, dass eine Schriftform für SEPA Mandate nicht zwingend erforderlich ist (Quelle). Ansonsten wäre dieses praktische Zahlverfahren im Internethandel nicht mehr anwendbar gewesen. Lediglich die Bank von Thomas Cook könnte von Thomas Cook in ihren AGB's oder der Inkassovereinbarung die Schriftform verlangen, wo ich aber nicht von ausgehe.
Um es noch mal klar herauszustellen: Eine Insolvenz ist in der Wirtschaft ein alltäglicher und ganz normaler Vorgang und kein Betrug. Sie bewirkt kein Rückgaberecht für vertragsgemäß eingezogene Lastschriften über die achte Woche hinaus. Man müsste das Recht schon ziemlich verbiegen, um einen Richter zu finden, der bereit ist, den eigenen Verlust auf die Bank von Thomas Cook zu verlagern (denn nichts anderes würde eine Retoure bis zu 13 Monate bedeuten). Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es tatsächlich hinreichend beschickerte Richter gibt, die Banken für ein Grundübel dieser Welt erachten (Stichwort "Widerrufsjoker"), um auf so ein schmales Brett zu kommen, auch das Reiserecht ist voller skurriler Urteile (Schampus bei Flugabsage HH-D). Drauf wetten würde ich allerdings nicht und nach normalen Maßstäben gemessen dürfte es nicht möglich sein, den eigenen Verlust mit einem Winkeladvokatentrick auf die Bank von Thomas Cook zu verlagern.
Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben). Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Parteien, die aus populistischen Gründen sich dafür einsetzen, Verluste zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren, erhalten von mir sicher keine Stimme.