Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570913011956

    @leosneffe sagte:

    Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.

    Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

    Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

    Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

  • Kathina44
    Dabei seit: 1251590400000
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    geschrieben 1570913061765

    @sonnestrand75 sagte:

    Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .

    Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

    Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570913168890 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:

    Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.

    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.

    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

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  • leosneffe
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    geschrieben 1570913750280

    @etlaeuft sagte:

    Schon wieder alles widerrechtlich .... welches Gesetz, welcher Paragraph?

    ... na den Richter (gerne auch Zivilrecht) möchte ich sehen, der entscheidet, dass man einen Flug einer bezahlten Pauschalreise nutzt ....

    So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?

    Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.

    Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570913803926

    @kathina44 sagte:

    Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass du später nicht gefragt wirst, ob du diese Rechtsauffassung teilst oder nicht.

    Das wird der Richter entscheiden, wenn du gegen die Rechnung, Mahnung usw klagen würdest.

  • leosneffe
    Dabei seit: 1239926400000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1570913903929

    @sonnestrand75 sagte:

    Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

    Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

    So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?

    Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.

    Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

  • etläuft
    Dabei seit: 1570019451477
    Beiträge: 46
    geschrieben 1570914007184

    @vonschmeling sagte:

    Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:

    Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.

    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.

    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

    Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1570914036416

    .....Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

    Dito

  • Bienekind
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    geschrieben 1570914145325

    Kinners! Geht raus spielen! Ist zwar dunkel, aber das macht nix...:rage:

  • Kathina44
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    geschrieben 1570914153316

    @vonschmeling sagte:

    Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:

    Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.

    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.

    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

    Ich bin ganz gespannt auf das Gerichtsverfahren

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