@vonschmeling sagte:
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.
Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Bei widerrechtlich genutzten Flügen sehe ich insbesondere auch die Gefahr, dass im nachhinein noch Forderungen der Fluggesellschaften kommen können. Ihr unterhaltet Euch hier über Chargeback oder andere Möglichkeiten, wie man sein Geld zurückholen kann. Auch Thomas Cook/IV wird das bzgl. der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge versuchen. Im Falle bereits bezahlter Flüge natürlich in erster Linie bei der Stelle, an die das Geld geflossen ist – bei den Fluggesellschaften. Wird das Geld aber – auf Grundlage der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge – von TC/IV bei der Fluggesellschaft abgezogen, dann bleibt der Fluggesellschaft – falls die Flüge trotz stornierter Reiseverträge widerrechtlich genutzt wurden – ja gar nichts anderes übrig, als sich an diejenigen zu halten, die diese Flüge widerrechtlich genutzt haben.