@vonschmeling sagte:
Es wird nicht "herumgeritten", das ist einfach ein kontrovers betrachteter Aspekt.
Ferner zog ich einen direkten Vergleich zum Abgasbetrug, offensichtlicher kann ein Unterschied kaum sein!?
Die Relation zum Abgasskandal habe ich hergestellt. Um am Beispiel VW zu zeigen, dass zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten auch die Nutzung eines von Dir als "halbseidener Inkassoverein" abqualifizierten Prozessfinanzierers gehören kann. Ob der Prozessgegner ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen oder "der Staat" ist, spielt für den konkreten Fall der Sicherung eigener rechtlicher Interessen objektiv keine Rolle.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei Staatshaftungsklagen letztlich immer um eine Belastung des Steuerzahlers geht. Und in letzter Konsequenz ist auch das legitim, wenn es denn juristisch das Mittel der Wahl ist, um aus der TC-Insolvenz mit möglichst kleinem eigenen Verlust herauszukommen. Womit wir wieder beim Sinn und Inhalt dieses Threads wären.