Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Erny1805
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    geschrieben 1571429034888

    In diesem Artikel steht, das laut Gesetz die 120 Tage beginnen ab der die Reise gecancelt wurde. Wenn Kaera nun tatsächlich ein halbes Jahr braucht, wie sollen dann die KK ihr Chargeback anwenden oder hatten wir das Thema schon, dann Sorry.

    https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/insolvenz-so-holen-kreditkartenkunden-nach-der-thomas-cook-pleite-ihr-geld-zurueck/25131444.html

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571443208607 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, das Thema hatten wir schon ... :smirk:

    Du vermischst den Beginn von Fristen.

    Ab üblicherweise 60 Tagen gerät die Zurich in Verzug sofern sie sich nicht meldet bzw. eine Quotierung für (üblicherweise) binnen weiterer 60 Tage schuldig bleibt.

    Die Fristen beginnen jeweils neu, ein Versäumnisrisiko besteht daher eher nicht.

    Empfehlenswert wäre, dies direkt mit dem KK ausgebenden Institut zu klären - hier kann das nicht seriös beantwortet werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • altlöwin63
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    geschrieben 1571469892739

    Guten Morgen, liebe vonschmeling. :smile:

    Ich hätte da eine Frage.

    Es ist doch gerade hier im Forum sehr oft zu lesen, der Kunde hätte immer auch eine Schadensminderungspflicht.

    Ist ja auch richtig so. Ich täte ja den zu erstattenden Schaden (für die Zürich) mindern, wenn ich meine bereits bei der Fluglinie gebuchten und bezahlten Flüge im Rahmen meiner Pauschalreise nutzen würde.

    Ergo: Ich habe weniger finanziellen Schaden = höhere Erstattung (Quote) für die anderen Geschädigten.

    Klar, alle Reisen sind vom VA abgesagt. Ich werde aber vom VA daran gehindert, den entstandenen Schaden zu mindern.

    Kann ich nicht verstehen. Gut, wundert mich aber nicht wirklich habe ich doch einen beschränkten Horizont.

    Behaupten zumindest zwei allwissende schreibende Forums-Damen.:rage:

    Erkläre mir bitte meinen Denkfehler. Danke !

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1571470726384

    Lese doch einfach mal den obersten Beitrag von vs an pay auf dieser Seite, altlöwin. Der ist doch selbsterklärend.

    Bist Du auch betroffen von der Insolvenz?

  • altlöwin63
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    geschrieben 1571471989032

    Nein Ahotep, bin gottseidank nicht betroffen. Frage nur interessehalber.

    Sofern die Fluggesellschaften alle nicht genutzten Flüge im Rahmen der Pauschalreisen zurückerstatten müssen an die insolventen VA, wäre das tatsächlich ein Vorteil gegenüber anderen den ich mir dadurch verschaffen würde.

    Muss auch Ryan Air zurückerstatten ?

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • towi1802
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    geschrieben 1571473406752 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @altloewin63 s

    XXX Bitte mal unsere deutlichen Hinweise zu der überflüssigen Zitiererei lesen--hier steht der Beitrag sogar direkt darüber Zitat entfernt XXXX

    Derzeit kann das, angesichts der erstmalig eingetretenen Situation, dass es wegen der Unterdeckung wohl in der Tat das Thema Schadensminderungspflicht in Verbindung mit den Besonderheiten des Insolvenzrechts gibt, wohl nur von einer Glaskugel hinzureichend seriös beantwortet werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1571473621284 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, Ryanair und Easyjet erstatten nicht, allerdings ändert das nichts an den prinzipiellen Aspekten.

    Im Übrigen hast du wenn überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit gegenüber dem Schädiger (=Veranstalter) und nicht gegenüber der Versicherung.

    Dieses hier schon oft ins Feld geführte Argument geht daher m.E. ins Leere.

    Edit @towi1802

    ... oder so. :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • altlöwin63
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    geschrieben 1571474793263

    Dank da recht schee, vs :smile:.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • towi1802
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    geschrieben 1571478932098

    In den Fällen, wo sich hier spitzfindig auf die Schadensminderungspflicht berufen wird, könnte es auf ein Schadensminderungsrecht hinauslaufen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571480986473

    Primär mindert man den eigenen Schaden, würde ich sagen.

    Das mag gerecht erscheinen, ob es Recht ist wird noch zu entscheiden sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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