Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1571675475717

    @etlaeuft sagte: (zu Ticketnutzung)

    Wenn die Reise vorher komplett bezahlt war ...

    ... wird auch sehr wahrscheinlich keiner wegen abgeflogener Tickets moppern.

    Hier gab es allerdings auch einige, die die Flüge trotz "nur" Anzahlung nutzen wollen, bzw. es getan haben.

    M.E. verschafft man sich allerdings einen Vorteil - z.B. gegenüber jenen Reisenden, die voll bezahlt hatten und deren Flüge (Linie) dennoch storniert wurden. Aber das ist tatsächlich nur meine Ansicht ... :wink:

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571675629537

    @Uta

    Wenn dein Vertrag nicht erfüllt werden kann (z.B. Hotel ausgebucht) darf auch keine Zahlung verlangt werden.

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  • eldko
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    geschrieben 1571676566768

    @waldbader

    und bis wir was konkretes von denen haben ist die Frist abgelaufen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571677073665

    Nein, das passiert nicht.

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  • towi1802
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    geschrieben 1571677101045

    @vonschmeling sagte:

    .... darf auch keine Zahlung verlangt werden. ...

    So weit die Theorie.

    Rein praktisch halte ich es für ausgeschlossen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter vor einer etwaigen Verkündung, die Reisen ab 1.1.2020 würden durchgeführt, für jede einzelne Reise vorab prüft, ob diese tatsächlich realisierbar ist.

    Die Restzahlungen würden erstmal fällig und dann ginge es im Fall der Nichtrealisierbarkeit wohl munter hin und her. Grundsätzlich ist freilich die Restzahlungssumme wohl dann nicht unter Insolvenzbeschlag.

  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
    Beiträge: 461
    geschrieben 1571678022775 , zuletzt editiert von towi1802

    @eldko

    .... die Frist abgelaufen

    Nö. Der Grund wurde hier schon unzählige Male aufgeführt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1571678126381 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @etlaeuft sagte:

    Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.

    Irrtum 1 - es wird lediglich auf mögliche Risiken hingewiesen, Information über bestehenden Vorschriften zur Verfügung gestellt und anstatt sich in Bausch und Bogen "verunsichert" zu fühlen ("durch das Forum"!?!) sollte der Betroffene die nutzen um seine jeweilige Situation möglichst akribisch abzusichern.

    Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist ....

    Mal Klartext:

    Es wird hier nichts gelöscht, nur "weil es eine Gegenposition" ist!

    Deine Auffassung (hier sachlich vorgetragen) ist im Übrigen keine "Gegenposition" sondern vielmehr eine (sehr willkommene!) Spezifizierung derselben.

    Entgegen der hier häufig kolportierten Sichtweise akzeptiere ich dies als deine Ansicht (aka Meinung) und würde es begrüßen, wenn mit meinen Ansichten ebenso verfahren würde.

    Die Diskussionen zu diesem Thema hier geraten verständlicher Weise zuweilen sehr emotional.

    Dazu gehört, dass glückliche Ryanairflieger aushäusigen Dank erfahren für ihre Erfolgsmeldung, ein stornierter Air France Vollzahler quasi keinerlei Mitgefühl für sein Dilemma erwarten darf und jene missliebigen Mahner, die daran erinnern, dass eine Absage nun einmal zunächst eine Absage ist als nölige Miesepetras gescholten werden.

    Ich habe dafür maximale Toleranz.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1571678520414

    @towi1802

    Du hast selbstverständlich recht, eine solche Detailprüfung wird nicht stattfinden.

    Uta hat eine Nur-Hotel Buchung getätigt, daher dürfte meine knappe Antwort an sie es aus der Theorie in die Praxis schaffen ... :wink:

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  • mauseknatschi
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    geschrieben 1571679272998

    @blaubild

    Wieso bist du der Meinung, dass die Flüge widerrechtlich angetreten wurden???

    Ich sehe das nicht so, wobei meine persönliche Meinung nicht ausschlaggebend ist. Aber, vielleicht sollte es manchem User zu denken geben, dass nicht nur Ryanair und Easyjet, sondern auch Lufthansa sowie weitere Airlines, TC-Geschädigte auf ihren Flügen befördert haben. Nun kann man wohl davon ausgehen, dass alle Fluggesellschaften ihre eigenen Juristen haben, die sich in dem Bereich der Fluggastbeförderung bestimmt besser auskennen, als jeder User oder Moderator in diesem Forum. Wenn sich dann die Airline entscheidet, TC-Geschädigte zu befördern, dürfte das seinen Grund haben und bestimmt nicht widerrechtlich sein, wenn man den Flug in Anspruch nimmt. Vielleicht dürfte das mit den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft zu tun haben und, welche Ticketkategorie (stornierbar oder auch nicht) von TC für den Reisenden gebucht wurde. Nur als Beispiel Lufthansa, deren AGB besagen, dass die Tickets, trotz vollständiger Bezahlung, weiterhin im Eigentum von Lufthansa verbleiben. Warum also konnte der IV, im Gegensatz zu anderen Airlines, den Flug nicht stornieren, so dass die Geschädigten ihren Flug überhaupt wahrnehmen konnten bzw. Lufthansa verschiedenen Usern die Beförderung sogar schriftlich bestätigt hat.

    Im Übrigen, abgesagt war die Pauschalreise, die aus mindestens zwei Bausteinen, nämlich Flug und Unterkunft, besteht. Während Reisende, die nur einen Linienflug über TC und Tochtergesellschaften gebucht hatten, ihren Flug offiziell antreten durften. Ist doch irgendwie unlogisch, oder?

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1571679652033

    @mauseknatschi

    Anscheinend hast du nicht mitgekriegt, dass viele LH Flüge von TC storniert wurden. Sowie von den meisten anderen Fluggesellschaften, die vorher schriftlich das Gegenteil behauptet haben.

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