Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1571774640448"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1571776063953 , zuletzt editiert von vonschmeling
Gleichwohl könnte man hier debattieren, ob "können nicht" stark genug ist oder ebenda "dürfen nicht" hätte stehen müssen.
@all concerned
Falls das KK ausgebende Institut die Differenz zwischen Zahlung und Auszahlungsquote auszugleichen bereit ist über eine sog. Chargeback Maßnahme beginnt die Frist logischer Weise ab dem Moment, ab dem die Differenz auch beziffert ist.
Ob jetzt die Zurick morgen oder an Sankt Nimmerlein quotiert spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, im Falle eines Falles wäre die Frist "Sankt Nimmerlein + 120" (beispielhaft).
Welche Auswirkungen das hinsichtlich der Erlangung der Erstattung hat ist wohl selbsterklärend.
Und jetzt müssen womöglich auch noch die ganzen total unverunsicherten Flugnutzer mit bereits eingereichten Forderungen rausdividiert werden ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1571777384885 , zuletzt editiert von towi1802
Das Faß wollte ich hier nicht nochmal aufmachen. Es ging um heute und da hatte @Gitti125 nochmals verlinkt, was zum Chargeback und Fristen längst bekannt und allein von Dir unzählige Male geschrieben wurde.
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geschrieben 1571778102965 , zuletzt editiert von vonschmeling
Das war keine Unterstellung, towi1802 - es sollte als Beispiel dienen für "Ferien in Absurdistan" (wobei mir inzwischen bei nachgerade jedem Link schon Flammen aus den Augen schlagen und ich mich damit entlaste nicht mehr allen zu folgen. Sorry!).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1571778960848
hab heute von HC bekommen
Leider können wir nicht alles wieder gut machen, was Ihnen widerfahren ist. Wir hoffen jedoch, Ihnen etwas unter die Arme greifen zu können, falls Sie immer noch verreisen möchten.
Deshalb möchten wir Ihnen als kleines Trostpflaster 50 Euro für Ihre neue Buchung schenken
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geschrieben 1571809909657
Zu den Fristen bei Chargeback gibt es meines Wissens (auch seitens der Banken so kommuniziert) tatsächlich eine 120 Tage Frist, allerdings soll man sich nach 60 Tagen seit der Einreichung bei Kaera nochmal melden, dann würden sie es in die Wege leiten.
Stand sowohl für Visa als auch bei Mastercard so.
Man kann es überall nachlesen, in den letzten Tagen wurde viel zum Thema publiziert.
Entweder Bescheid von Kaera oder eine Nichtmeldung nach 60 Tagen.
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geschrieben 1571810007751
danke für die Info (kann dich leider per PN nicht mehr anschreiben)
Weiss jemand an welche email-adresse man die Schadenminderung der Flüge eingeben kann?
Habe da leider unterschiedliche Infos erhalten....
Danke
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geschrieben 1571812011249 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
XXXZitat entfernt, da nicht nötigXXX
Ja, so habe ich das auch bekommen. Allerdings bin ich wohl zu dumm um das alles zu verstehen. Da steht "sollte sich der Versicherer nicht innerhalb 8 Wochen melden, reichen sie ihre Forderungen nochmals ein" Soweit, so gut...dummerweise hat er sich ja dann nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass wir noch warten müssen... Ich verstehe das mit den Fristen alles nicht mehr und hoffe, da nicht hinten runter zu fallen
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geschrieben 1571814926155
Hallo, habe eben mit einem Mitarbeiter von KAERA telefoniert (man kommt problemlos durch) und er hat mir mitgeteilt, dass wir den Flug nutzen sollen am Sonntag mit Ryanair. Ich hatte ihn angeboten, dass wir dann unsere Forderung zurück ziehen würden. Da war er nicht meiner Meinung, da ja immer noch der Hotelpreis zurück gefordert werden kann. Außerdem sagte er, dass wir in ferner Zukunft mal von einem Schadensbearbeiter angeschrieben werden und wir dann angeben sollen, was wir erstattet bekommen haben wollen. Er sagte auch, dass die Inanspruchnahme des Fluges ja die Rückzahlungsumme mindert. Also ab und ins Reisebüro und auf nach Malle. Die Unwetter sind hoffentlich vorüber und wir haben sonnige Tage. Ich melde mich, wenn wir wieder zurück sind.