@partyknilch sagte:
Vielen Dank @towi1802 für den "sensationellen Hinweis"
Gern geschehen. Schade, dass er bei Dir nicht zu Erkenntnisgewinn beitragen konnte.
@partyknilch sagte:
Vielen Dank @towi1802 für den "sensationellen Hinweis"
Gern geschehen. Schade, dass er bei Dir nicht zu Erkenntnisgewinn beitragen konnte.
Du irrst.
Danke für Info, ganz toll...
Ich lese von anfang an mit. Seite 59 wiederlegt eure Aussage. Es geht hier nicht ums Versicherungsjahr, sondern ums Geschäftsjahr.
Also von TC. Die Reisen die im Gäschäftsjahr, also bis zum 31/10... gebucht und voll/ angezahlt worden. Alles danach fällt woanders hin.
Danke, auch eine Sichtweise. Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt @Towi1802. Du verstehst?
Ab der TC-Insolvenz 24.09. konnten dort eh keine Reisen mehr gebucht werden, die Seiten waren abgeschaltet. Also selbst wenn auf das Buchungsdatum abgestellt würde lägen alle Ansprüche im am 31.10. abgelaufenen Geschäftsjahr. Maßgeblich ist jedoch, ich wiederhole zum x-ten Mal das Schadenseintrittsdatum=Insolvenzdatum 24.09.2019.
Meine Info, die ich gehört habe kommen von KAERA (intern)...
Das heisst doch konkret das Die Züricher erst den Schaden beziffern kann wenn sich Alle dazu gemeldet haben, auch die nach dem Reisedatum 1.01.2020. Die können sch aber erst melden, wenn sie wissen ob Ihre Reise stattfindet oder nicht.
So wie Armin es geschrieben hat, ist es.
Hat mir ein befreundeter Insolvenzverwalter bereits bestätigt.
Wir sind alle im selben Topf.
Ein Geschäftsjahr hat mit der Insolvenz nix zu tun.
Sonst wäre das ein gutes Schlupfloch für alle Firmen. Am Tag vor Ende des Geschäftsjahres mal eben Insolvent gehen wäre dann durchaus praktisch.
Richtig Partyknilch.
Aber die Bücher von TC können auf den Cent genau sagen wie viel € es sind für die Reisen ab 1.1. Das ist als Maximalforderung in die Quote schon jetzt einrechenbar.
Es haben übrigens nicht wenige bereits mehr als 20% Anzahlung geleistet für die Reisen nächstes Jahr. So wie wir z. B. (100%). Wir wollten es von der Backe haben. Selbst schuld......
Du hast recht aber der tatsächliche Schaden ist erst bezifferbar wenn sich die Anspruchsberechtigten gemeldet haben und ihre Forderungen geltend gemacht haben. Erst dann steht die tatsächliche zu befriedene Schadenshöhe fest.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!