Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • ryanairflieger
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    geschrieben 1572786912830

    Wie auch immer es hier weitergeht, ändern können wir nichts. Das Stück vom Kuchen was die einzelnen Betroffenden bekommen muss wohl reichen. Wer noch Sahne haben will, muss sich dann wohl oder übel an den IV wenden und sich in die Liste eintragen lassen. Und das kann dauern.

    Alles wird gut.✌👍
  • vonschmeling
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    geschrieben 1572788177084 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @ryanairflieger sagte:

    @vonschmeling

    Meine Info, die ich gehört habe kommen von KAERA (intern)...

    Um so schlimmer ... :flushed:

    Nochmal: Der Schadenseintritt ist die Insolvenzanmeldung (für die Versicherung) und nicht das Buchungs- oder Reisedatum.

    Der Schadenseintritt aus Sicht der Verbrauchers (sprich die Berechtigung seinen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen) ist die Absage der Reise.

    Wie gesagt, ich hab das schon vor geraumer Zeit haarklein erklärt, wie hübsch, dass ein "bekannter Insolvenzverwalter" das jetzt auch noch freundlicherweise bestätigt (was ein Glück für mich!).

    Und selbstverständlich geht es um das Geschäftsjahr im Sinne der Laufzeit der Versicherung, worum denn sonst?

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1572788327513

    @olli-nicky sagte:

    Aber die Bücher von TC können auf den Cent genau sagen wie viel € es sind für die Reisen ab 1.1. Das ist als Maximalforderung in die Quote schon jetzt einrechenbar.

    Korrekt, allerdings auf der Basis des (theoretischen) Maximalschadens und damit vermutlich zu einem geringeren Prozentsatz als nach tatsächlicher Erhebung.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1572788919986

    @partyknilch sagte:

    Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt ...

    Es gibt in der Sache keine "Meinung" da es sich um beinharte Fakten handelt.

    Die Diskussion hinsichtlich des "neuen Topfes" wurde schon im ersten Teil dieses Themas erschöpfend abgeschlossen, da kann man Meinung und Sichtweise haben soviel man möchte - es bleibt bei 110 Mio € für diese eine Insolvenz und alle beteiligten Veranstalter.

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  • towi1802
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    geschrieben 1572791256858

    @partyknilch sagte:

    Danke, auch eine Sichtweise. Auf eine abweichende Meinung hatte ich es abgezielt @Towi1802. Du verstehst?

    Es steht Dir völlig frei, Dir die passende Meinung auszusuchen.

    Du kannst mir sicherlich auch verraten, wer die Versicherungsprämie für die TC Reisen ab 1.11.2019 bezahlt hat.

  • michi137
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    geschrieben 1572791489137

    Was mir gerade so durch den Kopf geht.

    Warum muss man warten, bis die Betroffenen ihren Anspruch angemeldet haben?

    Haben nicht alle Betroffenen einen Anspruch? Zumindest die, die schon irgend etwas gezahlt haben?

    Warum kann man die nicht alle in den Topf tun, Quote berechnen, aus-/rückzahlen?

    Ginge doch schneller und es fielen nicht die durch das Raster, die vllt einfach nicht Internet-affin sind, sich nicht beraten lassen, nicht bewusst sind, dass sie überhaupt einen Anspruch haben.

  • Sandra HBC
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    geschrieben 1572792140837

    Naja...die Versicherung muss schon wissen wohin sie überweisen soll....ohne Bankverbindung wird es schwierig. Die theoretische Quote können sie sicherlich ausrechnen. Das stimmt.

  • towi1802
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    geschrieben 1572792143642 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx

    @michi137

    Es gehört zu den Obliegenheiten eines Geschädigten, seinen Schaden bei der Versicherung anzumelden. Darüber hinaus sind auch solche Kleinigkeiten wie aktuelle Bankverbindung, Empfangsvollmachten Mitreisender, tatsächliche Schadenhöhe (Nutzung von Flügen, etwaige Mehrkosten für Rückreise, ...) zu berücksichtigen. Wir leben im Deutschland 2019, da geht nichts ohne Antrag. Sofern man Geld haben möchte. Nicht mal bei der Rente.

  • Olli+Nicky
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    Beiträge: 101
    geschrieben 1572792468055

    Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.

    Wie dem auch ist, wenn im Dezember eine Auszahlung erfolgt, kann dies nur eine Abschlagszahlung sein auf den ungünstigsten Bedingungen der 100%-Rückerstattungsquote.

    Die Restzahlung erfolgt dann wenn die entgültige Quote errechnet ist.

  • Partyknilch
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1572792538308 , zuletzt editiert von Partyknilch

    @vonschmeling,

    wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.

    @Towi1802,

    Vorschlag, stelle die Frage doch die Züricher, ich habe keine interne Kenntnisse

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