@olli-nicky sagte:
Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
@olli-nicky sagte:
Es könnte auch Leute geben, die die Reiserücktrittsversicherung gezogen haben..... Z. B.
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
@partyknilch sagte:
wie Du sicherlich gelesen hast, gibt es eben doch verschiedene Meinungen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Die große Frage ist, ob diese "Meinungen" auch einen richtigen Hintergrund haben, oder vielleicht nur Wunschdenken sind
Bankverbindungen sollten das kleinste Problem sein. Man sieht ja auf der Zahlungseingangsbuchung, wohin das Geld muss bzw wo es herkam.
Geht bei jeder Warenrücksendung ja auch mehr oder weniger automatisch.
Ansonsten sollte das leicht in Erfahrung zu bringen sein.
Der Punkt mit evtl genutzten Flügen wäre natürlich ein Haken, wobei auch das feststell- und kalkulierbar sein sollte.
Ist auch nur ne Überlegung, ich bin nicht betroffen, aber mir als Laie mit immerhin ein paar Buchhaltungskenntnissen erscheint das komplette Prozedere einfach so umständlich.
Dank Datenschutz kann der IV (Hüter der DATEN) nicht einfach die Bankverbindung/Kreditkarten Verbindung weiter geben an Zurich.
@detlef-m sagte:
Reiserücktrittversicherungen können bei Insolvenz nicht gezogen werden.
Stand auf einer Anwalsseite, dass es eine Möglichkeit wäre wenn man krank geschrieben wird für den Reisetermin.
Aber es gibt sicherlich auch noch andere Gründe warum man seinen Anspruch verlieren könnte. Sollte nur ein Beispiel sein.
Da man aber ab Eintritt der Insolvenz nicht mehr stornieren konnte, hat man auch keine Stornorechnung, die man der RRV hätte vorlegen können. Und es muss schon eine ernsthafte Erkrankung vorliegen und nicht bloß ein Schnupfen.
Um die RRV zu "ziehen" bedarf man einer Stornorechnung die es bekanntermaßen nicht gibt für TC Kunden.
Insofern sind auch Inhalte auf "Anwaltsseiten" zuweilen kritisch zu betrachten.
Wie gesagt, man kann gerne "der Meinung" sein, dass Ansprüche für Reisen nach dem 1.11.2019 aus irgendeinem "neuen Topf" bedient werden, es widerspricht nur schlichterdings den Fakten.
@Detlef M
was glaubst Du wohl wieviel unterschiedliche Meinung auf Wunschdenken beruhen?
Der Thread wäre sicherlich um einiges kürzer.
daq ich keine Kenntnisse diesbezüglich habe kann ich Deiner "Meinung" weder zustiummen noch widersprechen.
Du hattest nur widersprochen, daß es Meinungen gibt.
Lassen wir das jetzt bitte.
Ich halte es für unverantwortlich, mit falschen Angaben (aka "Meinungen") Hoffnungen zu wecken, die zu 100% enttäuscht werden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!