Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Sense82
    Dabei seit: 1480896000000
    Beiträge: 182
    geschrieben 1572880773709

    Da warten wir mal ab. In den nächsten Tagen steht fest was ab 1.1.20 mit den Reisen ist.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1572880907696 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Welchen Veranstalter meinst Du jetzt, Sense: Thomas Cook Touristik-- Neckermann?

    Zumindest bei den beiden (Veranstaltern) ist das wohl leider final geklärt- Einstellung des Geschäftbetriebes. Daläuft wenn es so wie geplant kommt-- nichts mehr! Davon muss man auch ausgehen.

    Bei Bucher und Öger muss man jetzt die Fakten abwarten,inbesondere der Punkt-- was wird aus den gebuchten Reisen?

    Verkauft sind die aber auch noch nicht.

  • ryanairflieger
    Dabei seit: 1570095298690
    Beiträge: 37
    geschrieben 1572881568465

    @fallenwitcher84 sagte:

    Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

    Soweit ich informiert bin, durch das offizielle Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluß. Danach kann man sich IV (Anwaltskanzlei) in die Gläubigerliste eintragen lassen.

    Alles wird gut.✌👍
  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1572881606902

    Günter, gibt es nicht auch für Neckermann noch einen Interessenten als Ganzes? Ist das schon ausgeschlossen worden?

    Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

  • Sense82
    Dabei seit: 1480896000000
    Beiträge: 182
    geschrieben 1572881726606 , zuletzt editiert von Sense82

    Laut PM von hww geht es nur um den RV Bucher und Öger. Neckermann wird gar nicht mehr erwähnt.

    https://www.hww.eu/fileadmin/user_upload/PM/2019/2019_11_04_Thomas_Cook.pdf

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1572882062737 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Schon, aber es geht wohl nur noch um den Namen Neckermann, für den gibt es Interesse-- weder Thomas Cook Touristik noch Neckermann werden---nach heutiger Info- als Veranstalter weitergeführt. Einstellung des Gechäftsbetriebes wird zum 01.12.2019 -----"vorbereitet. "

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572883281684 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @fallenwitcher84 sagte:

    Wenn dem so ist, ab wann und wo muss man das machen?

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.

    Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.

    Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... :pensive:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1572883780739

    Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Rückzahlungsquotenhöhe durch Kaera/Zurichversicherung ist für alle die interessant, die mit Kreditkarte bezahlt haben.

    Ab dann können sie bei ihrer Kartengesellschaft/ -bank einen Antrag auf Chargeback für die noch offene Summe stellen.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Fallenwitcher84
    Dabei seit: 1572880637162
    Beiträge: 39
    geschrieben 1572886106974 , zuletzt editiert von Fallenwitcher84

    Also verstehe ich das richtig?

    1. Um sich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen muss man das ganze über einen Anwalt machen?

    2. Da jetzt noch im Raum steht ob Zurich die 80 Millionen für die Rückholung noch zusätzlich zu den 110 Millionen zahlen muss, kann es durchaus sein dass der Quote am Ende doch höher ausfällt. Evtl. könnte eine Staatshaftung greifen?

    3. Da ich meine Reise in Oktober antreten sollte und diese vorher schon komplett per Überweisung bezahlt habe, ist die Chance wahrscheinlich geringer am Ende eine vernünftige Erstattung zu bekommen, wie es evtl. bei den Kunden ist die mit Kreditkarte gezahlt haben.

  • Sandra HBC
    Dabei seit: 1569241449714
    Beiträge: 179
    geschrieben 1572886660773

    @fallenwitcher84

    Um sich in die gläubigerliste eintragen zu lassen, braucht man keinen Anwalt. I.d.R. gibt es ein recht einfaches Formular was dort auszufüllen ist. Vielleicht auf der Website des iv, oder bei diesem anfordern.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!