Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ...
Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.
Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.
Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung.