Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1572888955044 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Noch ist nicht entschieden über die Eröffnung der Insolvenz, vorher können logischerweise keine Anträge auf Eintragung in die Insolvenzliste gestellt werden.

    Völlig richtig, was Sandra HBC sagt, da gibt´s dann ein für jedermann verständliches Formular, gewöhnlich zum Herunterladen.

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  • Erny1805
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    geschrieben 1572889087729 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vonschmeling

    du dich da aus kennst, wer wird denn in welcher Reihenfolge vom Geld her bedient und mit wieviel gegebenfalls? Also erst Hotels oder wie auch immer... Danke.

  • Wülfi71
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    geschrieben 1572889160778

    @vonschmeling sagte:

    Die Gläubiger werden dann am Ende des Verfahrens bedient - einen Termin, bis wann die Forderungen eingereicht sein müssen gibt, der InsoV bekannt.

    Übrigens spielt es für die Auszahlung keine Rolle, ob die Forderungen am ersten oder letzten Tag der Frist eingereicht werden ... :pensive:

    Richtisch... und selbst wer den Termin verpasst, kann für 20,-- € bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis zur Verjährung seiner Forderung, noch eine nachträgliche Forderungsanmeldung vornehmen (Quelle). Also ganz gelassen bleiben. Gibt dann jahrelang Post nach Hause und mit ein bisschen Glück am Ende eine (leider meist verschwindend kleine) Quote.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1572889494589

    @olli-nicky sagte:

    Die Namensrechte sind natürlich am begehrtesten, da nicht mit Schulden verbunden.

    Wir wollen es bitte Verbindlichkeiten nennen ... :smirk: ... und die werden naturgemäß (bedingt durch die Stärke der Marke) bei Neckermann am schwersten wiegen.

    Ich interpretiere die PM durchaus so, dass eine Verwirklichung der bei den Marken Öger und Bucher gebuchten Reisen in Betracht gezogen wird.

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  • towi1802
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    geschrieben 1572889611639

    @erny1805 sagte:

    So ganz einfach ist das nicht. Genaueres findest Du hier:laughing:

  • Sandra HBC
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    geschrieben 1572889662237 , zuletzt editiert von Sandra HBC

    @erny

    Es gibt tatsächlich vorrangige Gläubiger. Die Hoteliers zählen allerdings nicht dazu. Dazu gehören die Mitarbeiter, die Bank die das insolvenzgeld vorstreckt, das Finanzamt....der iv.....

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1572889809251 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Womöglich auch die bisherigen Investoren(Fonds) nur um die auch zu erwähnen

    Das waren ja nicht nur Banken...

    Einer davon wäre dann auch der chinesische Fosun Fonds....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1572890293460 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Erny1805

    Grundsätzlich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den gerichtlichen Beschluss wegweisend für die Einordnung einer Gläubigerforderung.

    Forderungen, die vor dem Antrag auf Insolvenz begründet wurden (also Reisekunden, Airlines, Hotels etc.) sind i.d.R. Insolvenzforderungen und werden nicht direkt aus der Masse bedient. Vielmehr gibt´s auch wieder eine Insolvenzquote, meistens leider im einstelligen Bereich.

    Hier ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger zu berücksichtigen - wenn beispielsweise eine Quote von 5% am Ende herauskommt gilt die einheitlich für die Forderungen von LVU, Hoteliers. Dienstleister und Kunden.

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  • Magghy
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    geschrieben 1572890331376

    Ich verstehe das alles nicht mehr. Wofür soll ich 20 Euro bezahlen beim IV-Verfahren? Und in welche Gläubigerliste soll ich mich eintragen? Dachte, dass Einreichung Schadensmeldung bei Kaera reicht? Und dann bekomm ich irgendwann richtige Post (nicht solchen wischi waschi Brief, der nicht mal amtlich deklariert ist) mit wieviel Cent ich noch rechnen kann, die mir erstattet werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1572890543621 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Musst du ja nicht Magghy, du musst nur den Termin zur Anmeldung nicht versemmeln, dann bleibst du ungeschoren ... :smirk:

    Ferner geht es hier um den Rest deiner Investition - die Versicherung wird dich aller Voraussicht nach nicht in voller Höhe bedienen.

    Sagen wir du hast 3000€ eingesetzt und erhältst nach Quote von der Versicherung nur 1000€ dann kannst du die Forderung der fehlenden 2000€ in die Insolvenzliste eintragen lassen.

    Da allerdings soweit noch überhaupt nicht klar ist, ob die Masse überhaupt zur Berichtigung der Masseforderungen ausreicht rate ich vor einer weiteren Vertiefung des (leider höchste komplexen) Themas zum Abwarten auf die amtliche Bekanntmachung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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