Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573121909851

    @olli-nicky sagte:

    Die Dame hat mir ausdrücklich gesagt, dass für die Reisen nach 31.12. ein anderer aufkommen wird. Eine Zusicherung ist das natürlich nicht.

    Kann durchaus sein, aber eben kein neuer Versicherungsetat, wie von CW hypothetisiert ...

    Wie gesagt - im Falle der Absage unterfallen die Erstattungen der 110 Mio Grenze.

    Im Falle der Durchführung ist eine erneute Absicherung obligatorisch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sense82
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    geschrieben 1573121935990 , zuletzt editiert von Sense82

    @olli-nicky sagte:

    Ein Versprecher kann ich wohl ausschließen. Kurz nach der Auskunft kam die Meldung, dass für Teilbereiche Investoren gefunden, oder zumindest im Gespräch sind.

    Gespräche wird es wohl auf allen Ebenen geben. Und selbst wenn ein RV übernommen wird heißt es nicht das der Investor bestehende Buchungen durchführen wird. Für ihn wäre es leichter zu sagen dieses mit in die 110 Millionen der Versicherung fließen zu lassen und einen "sauberen" Neustart zu machen. Das Risiko einer bestehenden Buchung ist halt auch für einen neuen Eigentümer groß, dass die Reise gar nicht wie geplant stattfinden kann. Somit hätte der Kunde sogar das Recht seine Anzahlung auch wiede rkomplett zurück zu bekommen. Hotels könnten in der Zwischenzeit schon fristlos gekündigt haben, hat TC DE noch Zahlungen an Hotels offen usw.? Das Risiko für einen potenziellen Investor bei den bestehenden Reisen ist nicht abzuschätzen meiner Meinung nach.

    Aber alles Spekulationen. In den nächsten Tagen kommen ja neue Infos. Bis Ende nächster Woche wird es wohl eine Aussage geben.

    Meine Vermutung/Spekulation: alle Reisen von Thomas Cook werden abgesagt und fließen in die 110 Millionen. Somit bekommt jeder einen Bruchteil seines Geldes wieder.

  • Sense82
    Dabei seit: 1480896000000
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    geschrieben 1573125465112

    Zurich verteidigt Entschädigungsregel für Thomas-Cook-Urlauber

    Der Schweizer Versicherer will maximal 110 Millionen Euro erstatten. Damit drohen Betroffene auf einem Großteil ihres Schadens sitzenzubleiben.

    https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/nach-der-pleite-zurich-verteidigt-entschaedigungsregel-fuer-thomas-cook-urlauber/25199870.html?ticket=ST-67902882-NelBIdSXslnNDGCLzmfy-ap3

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1573128821247 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Zur Erhellung der Rechtslage verlinke ich mal die Bundestags-Drucksache zum 651r, ab S 87 ist die Gesetzesbegründung nachzulesen:

    DS 18/10822

    Danach ist klar, dass die 110 Mio. nicht vom Himmel gefallen sondern sauber begründet sind. Irgendwelche weitergehenden Ansprüche dem Staat gegenüber sind nicht gegeben. Die Zurich wird auch nicht mehr erstatten, das muss sie nicht und wird es nicht tun. Der im HB-Artikel genannte Absatz mit "die Bundesregierung ist der Meinung, die Rückholkosten falle nicht darunter" ist reines Hirngespinst des Journalisten, weder der Gesetzestext noch die Begründung geben irgendetwas dazu her. Und die Gesetzesbegründung wird bei Urteilen zum Thema herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass es Klagen geben wird, zum Einen zur Obergrenze, zum Anderen zur Aufteilung - das zieht sich dann über Jahre hin und kein Endverbraucher wird auch nur eine Öre mehr sehen.

    Was angreifbar erscheint - die Cook-Töchter in Deutschland sind rechtlich eigenständige GmbH's, also juristische Personen. Es könnte jemand auf die Idee kommen, jeder Veranstalter hätte sich selbst versichern können und müssen und somit wären die 110 Mio. nicht für die Cook-Gruppe insgesamt gewesen, sondern je 110 für NEC, Bucher, Öger etc. Eine darauf hinauszielende Klage hätte IMO eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Praktische Folgen aber auch keine, denn wo kein Geld mehr ist kann es auch nicht mehr verteilt werden.

    Übrigens, werte VS - ich bin kein Pessimist sondern Realist. Und mit so netten Dingen wie Gesetzgebungsverfahren und der ganzen Maschinerie dahinter hab ich jahrelang beruflich zu tun gehabt und weiß durchaus von was ich schreibe.

  • towi1802
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    geschrieben 1573130865550 , zuletzt editiert von towi1802

    @neckarschwabe sagte:

    Zur Erhellung der Rechtslage ...

    Danke für den Link.

    Dazu zwei Anmerkungen von mir:

    Dort ist zu finden : "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch besteht.

    Eines Inflationsausgleichs bedarf es nicht. Die Umsätze der Veranstalter sind zwar in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Zu berücksichtigen ist im Hinblick auf das Schadenspotential aber, dass in demselben Zeitraum die Vorauszahlungen der Reiseveranstalter an die Leistungserbringer stark zugenommen haben. Das Schadenspotential ist also nicht in gleicher Weise gestiegen wie der Umsatz, weil ein größerer Teil der Ansprüche von Leistungserbringern bereits bedient ist und sich im Insolvenzfall der mögliche Ausfall für die Kunden bzw. den Absicherer entsprechend reduziert."

    Es stellt sich die Frage, in welcher Welt der Gesetzgeber lebt.

    2. Auch hier findet sich kein Hinweis, woher sich die Berechtigung des Versicherers ergäbe, aus dem auf 110. Mio gedeckeltem Topf Gelder zu entnehmen, um damit tatsächliche oder auch nur behauptete rückständige Zahlungen des RV gegenüber den Hoteliers zu bedienen.

  • Sense82
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    geschrieben 1573131112771 , zuletzt editiert von Sense82

    Bucher & Öger GmbH hat sich doch selbst abgesichert. Hier gibt es auch eine andere Versicherungsnummer auf dem Sicherungsschein. Aber leider bei der selben Versicherung wie Neckermann bzw. TC DE. Ebenso Touvital, die mit TC DE auch nichts am Hut haben. Hier bekommen die Kunden auch nur einen Bruchteil der Gelder wieder.

    Was ich schlimm finde: Die Versicherung deckt 110 Millionen ab. Das zählt aber nicht pro Veranstalter sondern wird auf alle Veranstalter im Versicherungsjahr die Insolvenz anmelden aufgesplittet.

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1573131767703

    Tja, Sense82, DAS ist in der Tat ein Kritikpunkt. Aber es ist halt so wie es ist - die Gesetzesbegründung nennt auch den Betrag von 30 Mio. der bislang einmal aufgerufen wurde - kein Mensch hat sich eine Pleite wie die von Cook vorstellen können.

    @Towi - "der Gesetzgeber" setzt nur das um was er muss und bereits im Vorfeld haben die Verbände umfassende Anhörungsrechte und machen davon auch hinreichend Gebrauch. In dem Fall sind die ominösen 110 Mio. die Quintessenz der Interessen der Reiseverbände, der Verbraucherschützer und der Versicherungswirtschaft. Nochmals, "der Gesetzgeber" hat überhaupt kein eigenes Interesse an der Thematik, er setzt die EU-Vorgaben in Absprache mit "der Wirtschaft" um. Nicht mehr und nicht weniger.

  • towi1802
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    geschrieben 1573132208976

    @neckarschwabe sagte:

    @Towi - "der Gesetzgeber" setzt nur das um was er muss .... Nicht mehr und nicht weniger.

    Schön wär`s.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573134895563

    Genau - wenn "er" das mal gemacht hätte ... !

    Dem Grunde nach stimme ich NeckarSchwabe zu, allerdings haben da vermutlich auch die Verbraucherverbände eingewirkt, die jetzt Zeter und Mordio schreien.

    Das Konstrukt Kundengeldabsicherung gehört komplett auf den Prüfstand, und zwar endlich mit Sinn und Verstand.

    Es muss scheints erstmal richtig wehtun bevor man die Hand von der Herdplatte nimmt?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1573135039056

    Das mit den Verbraucherverbänden ist meinem Beitrag von 14:02 heute zu entnehmen ... im Übrigen bin ich voll mit Deinem Beitrag d'accord.

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