@towi1802 sagte:
Dort ist zu finden : "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch besteht.
Ok, vergleichen wir das doch mal mit der Gesetzeslage zur max. Höhe von LKWs (nebenbei bemerkt: ein absolut an den Haaren herbeigezogenes Beispiel):
Die maximale Höhe von LKWs ist auf 4m festgelegt, so dass es bei der Höhe von Autobahnbrücken von 4,50 m, neu sogar 4,70 m Höhe überhaupt keine Probleme gibt, darunter herzufahren.
Nun kommen die Unternehmen TUI-Transport und TC-Spedition mit einem neuen LKW auf den Markt, der 5 m hoch ist. Belegt jetzt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine zu niedrige Brücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch möglich ist, einen problemlosen Weiterbetrieb oder sollte da vielleicht etwas angepasst werden?
Immerhin ist bislang ja niemand mit einem LKW gegen eine zu niedrige Autobahnbrücke gefahren..
Da haut sich doch jeder an die Stirn und erklärt dies für unmöglich und undenkbar.
Und bei Konzernen mit einem mehrfachen Milliardenumsatz an Kundengeldern kommt man mit 110 Mio Versicherungssumme hin und eine Überschreitung wäre theoretisch, aber faktisch nicht möglich? Die wahren Fakten haben wir gerade erlebt.
Interessant zu wissen wäre es, wenn man den anonymen "Gesetzgeber" mal auf die entscheidenden Personen herunterbricht, die diese Aussagen getroffen haben.
Immerhin muss ja demnächst wieder gewählt werden und vielleicht möchte jemand nicht unbedingt diejenigen unterstützen, die einem einen großen finanziellen Verlust zugefügt haben - direkt im eigenen Geldbeutel spürbar und nicht wie so vieles anonym im Bundeshaushalt untergehend.
Oder andererseits erklärt sich die aktuelle Regierung für die Rückzahlungen über die 110 Mio-Grenze hinweg als verantwortlich, da sie ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Absicherung der Kundengelder verpflichtet ist und heimst damit so einige Wählerstimmen in der Zukunft ein, weil der TC-geschädigte Michel sich sagt: "Wollja, die haben mal direkt was für mich getan. Die wähl ich!"
Ob so oder so - es wird interessant werden.