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@erny1805 sagte:
@wülfi
Das steht wo in der EU Richtlinie bitte mit dem anteilig? Dankeee.
Dann auch hier noch mal zur Wiederholung: Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:
Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
@eldko sagte:
Es ist traurig wie holidaycheck wegen gewissen Menschen hier Kunden verliert und nichts dagegen tut. Wenn es nicht gelöscht wurde könnt ihr alle nachlesen wie ich behandelt wurde als ich wegen dem Chargeback Verfahren gefragt habe. Von wegen ich kann das nicht einleiten weil ich einen Sicherungsschein habe usw. Ich habe es trotzdem gemacht und siehe da. Auch wenn ich den Betrag nur provisorisch zurückerhalten habe. Ich nehme an dass ich die Quote, die ich von der Zurich erhalte zurückzahlen muss.
Also liebe Leute hört nicht auf alles was hier von den möchtegern Besserwisser erzählt wird!!!
Willst Du wissen, was traurig ist? Ich habe mir hier von Anfang an in meiner Freizeit die Mühe gemacht, die Chargeback Bedingungen haarklein mit allen unterschiedlichen Fallkonstellationen präzise darzustellen, um betroffenen Usern zu helfen.
Jetzt kommst Du daher ohne Schilderung der Fallkonstellation (Einzelleistung oder Pauschalreise, inner- oder außereuropäisch, welche Kreditkarte?) und jubilierst darüber, eine Vorbehaltsleistung bekommen zu haben und versprichst gleiches den "lieben Leut", die eine ganz andere Fallkonstellation haben können, machst ihnen unter Umständen falsche Hoffnung und bezeichnest im gleichen Zug kompetente User als "Besserwisser". Das ist nicht nur traurig, das ist widerwärtig. Schäm Dich!
Für die Mastercard Chargeback Bedingungen lässt sich klar sagen:
- Einzelleistung: Chargeback bei Nichterbringung oder Bestätigung der Nichterbringung (z.B. Absage der Reise) möglich
- Pauschalreise innerhalb des europäischen Raums: Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich
- Pauschalreise außerhalb des europäischen Raums: Chargeback theoretisch möglich, Acquirer kann jedoch das Vorhandensein einer Reisepreisabsicherung geltend machen, dann ist Chargeback ebenfalls erst nach Inanspruchnahme der Zurich möglich. Da allen klar ist, dass es die Absicherung gibt und mit entsprechender Einwendung des Acquirers zu rechnen ist, lassen die meisten Banken auch bei außereuropäischen Reisen ein Chargeback erst nach Inanspruchnahme der Zurich zu.
Visa scheint ähnliche Bedingungen zu haben, AMEX ist anders als andere Kreditkartengesellschaften immer selbst Acquirer und müsste den Schaden (abzgl. evtl. Sicherheitseinbehalte) selbst tragen und wird daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, kein Chargeback zuzulassen (sry, Waldbader...). Welche Kreditkarte eldko hat und ob er noch einen Widerspruch und damit eine Rückbelastung durch den Acquirer erhält, wissen wir ja nicht...
Und es gibt wie gesagt auch die Fälle von: Bankmitarbeiter hat keine Ahnung und Kunde Glück (oder Pech), hatten wir schon ganz am Anfang, dass nicht zulässige Chargebacks durchgeführt wurden und zulässige Chargebacks abgelehnt wurden. Diese Fälle sind aber nicht exemplarisch und somit wenig hilfreich für andere User.