Ja.
Ich schäme mich, "der Presse" geglaubt zu haben. Eigentlich dachte ich von mir, das könne mir nicht mehr passieren.
Ja.
Ich schäme mich, "der Presse" geglaubt zu haben. Eigentlich dachte ich von mir, das könne mir nicht mehr passieren.
Naja, wenn du´s geglaubt hättest wäre deine Motivation zu eigenen Recherchen ja nicht mehr vorhanden gewesen ...
Viel trauriger finde ich, dass offenbar irgendwelchen Verschwörungstheoretikern in irgendwelchen social media Kanälen "geglaubt" wird mit dem Vortrag "haben die alles schon vorher gewusst und trotzdem weiter verkauft".
Oder jene Füchse, die ein Reisebüro jetzt vor den Kadi zerren wollen, weil dieses die Bitte um Zahlung per Überweisung weitergegeben hat - womöglich haben sie das so entschieden, weil sie die Gebühr zur Kreditkartenzahlung schlauwi vermeiden wollten ...?!
Hauptsache, die RSV "deckelt" das Ganze!
Ich verstehe gerade nicht ganz, was für neue Erkenntnisse bei der Recherche kamen.
Es war von Anfang an von Kaera so kommuniziert, dass 50% der offenen Forderungen der Hotels beglichen werden - für Gäste, die vor dem 23.9. gereist sind und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch im Hotel waren.
Es war nie die Rede davon, dass grundsätzlich ausstehenden Zahlungen an Hotels davon beglichen werden sollen.
Ob es rechtens ist, diese Forderungen nicht zu quotieren bzw mit einer anderen Quote, und ob diese Ausgaben aus dem selben Topf bezahlt werden wie die Rückerstattungen, ist eine ganz andere Frage.
Schließlich steht es im Gesetz, dass die Rückerstattungen begrenzt und quotiert werden. Die Zahlungen an Hotels sind nunmal keine Rückerstattungen an die Kunden.
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
Die Rede war von "50% der offenen Forderungen", und zwar so ziemlich in allen Medien.
Auf der Seite der Kaera hingegen ist zu lesen:
"Insbesondere wird Zurich, auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen, im Rahmen der ausgesprochenen Kostenübernahmegarantien bereits jetzt einen Abschlag von 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel derzeit anwesende Gäste an die Hotels anweisen. Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden."
Hier ist also tatsächlich schon die Eingrenzung auf die aktuellen Aufenthalte erwähnt.
Das korrekte Datum ist übrigens der 25.9. SonneStrand75 ...
Mir kommt da gerade ein Gedanke.
Es gibt die Ansicht, daß die Rückholaktion aus der Insolvenzmasse bedient werden soll. So weit so gut, wenn Masse da ist.
Was ist aber wenn kein oder nicht genügend Geld vorhanden ist?
Am Urlaubsort belassen?
@towi1802 sagte:
Aha. Und bei welcher Gelegenheit hattest Du dieses Forum auf die Diskrepanz zwischen medialer Berichterstattung und der Faktenlage hingewiesen?
Mediale Berichtserstattung? Muss ich sie verfolgen, am besten noch Bild?
Ich lese hier und in der Gruppe bei FB. Die reißerischen Überschriften irgendwelcher Schmierblätter ignoriere ich selbstverständlich. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass jemand die Aussagen von Kaera (es gab hier doch Links zu Aussagen, die man im Hotel vorzeigen sollte) anders versteht als sie geschrieben wurden.
Es war hier immer die Rede von 50% offener Forderungen unter den obengenannten Voraussetzungen. Auf Aussagen irgendwelcher Trolls hier hab ich natürlich nicht reagiert, wozu?
Welches Datum in meinem Post soll falsch sein? Anreise vor dem 23.9. ist korrekt.
Im Garantie-Letter der Zurich vom 25.09. an die betroffenen Hotels steht dann aber nichts mehr von 50% sondern Erstattung der (vollen) offenen Forderungen für ‚anwesende’ TC Pauschalreisende mit Anreisen vor dem 23.09. innerhalb von 10 Tagen.
Ähnliches gilt auch für die Rückflüge sowie Handling Agent und Transferleistungen.
Es erscheint also durchaus möglich das 100% der zu den Stichtagen offenen Forderungen im Zuge der Repatriierung zu Lasten des 110 Mio Topfes von Zurich beglichen wurden.
Es wird hier auch explizit auf §651r BGB verwiesen!
@sonnestrand75 sagte:
...
Es war hier immer die Rede von 50% offener Forderungen unter den obengenannten Voraussetzungen.
Da habe ich was verpasst.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!