Wieso bitte nein?
Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.
Wieso bitte nein?
Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.
Allem Anschein nach wird der Gesetzgeber darauf künftig achten ...
Du schriebst - so habe ich das jedenfalls verstanden!? - von Quotierung im Hinblick auf die Zahlungen an die Leistungserbringer. Dem habe ich widersprochen.
Ferner kann ich noch immer keine Schlüssigkeit feststellen im Hinblick auf "Repatriierungskosten unterfallen nicht der limitierten Gesamtsumme" - auch nicht wenn man "Erstattung" brüllt. Zurich "versucht" es auch nicht, die haben dazu glasklar Stellung bezogen.
Klarheit sehe ich jedoch dahingehend, dass eben an die Zurückgebrachten keine sich aus einer Quote ergebenden Forderungen zu richten sind, allerdings an jene, die im Dez 18 Erstattungen von der Versicherung erhielten.
@olli-nicky sagte:
Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen.
Die kannst du imho direkt neben der zweiter Topf Aussage in die Schnellablage A-Z expedieren ...
Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte.
Was ist denn das für eine krause Logik? Offen gestanden habe ich immer die besten Auskünfte bekommen, wenn ich präzise nachgefragt habe und nicht dumm.
Meiner Ansicht nach neigst du zu einer eklatanten Überbewertung der Aussagen von Dienstleistern, die erst in dritter Reihe mit dem Sachverhalt befasst sind und mit Sicherheit absolut orthodoxe Vorgaben abarbeiten.
Was bisher hier als "Aussage von Kaera" kolportiert wurde war zu 99% Mumpitz - Sorry!
Das ist zu vermuten.
Aber offensichtlich gehören die Rvs zu der Kategorie nur das zu tun was sie müssen
Also zwingen wir sie zum Handeln durch unser Buchungsverhalten.
Wie du das "durch Buchungsverhalten" bewerkstelligen möchtest würde mich interessieren, Partyknilch ... ?!
Zum einen bezweifle ich, dass es auch nur einen einzigen Reiseveranstalter gibt, der sich entgegen der bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben freundlicherweise überobligatorisch absichert, zum anderen lesen Legionen von Pauschalreisebuchern ja noch nicht einmal ihre fundamentalsten Vertragsbedingungen - geschweige tauchen bis in die Geheimnisse der Absicherung ihrer Vorverauslagungen.
Müssen sie auch nicht, es muss eine darstellbare Lösung schleunigst herbeigeführt werden und zwar auf dem Wege einer gesetzlichen Novelle.
Und vor allem: Wer ist „wir“?
Vermutlich könnten sich die rvs höher versichern. Nutzt aber nix, solange die Versicherung bei 110 mio gedeckelt ist.
What???
Wobei das so oder so ein müssiges Thema ist - sie werden künftig nicht um eine darstellbare Kundengeldabsicherung herum kommen.
Fragt sich, ob sich die Veranstalter nicht über eine Verzerrung des Wettbewerbs beschweren und gleiche Behandlung auch z.B. für Airlines verlangen?
Ferner werden Verbraucherschützer die Nur-Hotel Buchungen über Veranstalter auf´s Korn nehmen - ebenfalls Vorauszahlungsverlangen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!