Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Partyknilch
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    geschrieben 1573747355777

    Wieso bitte nein?

    Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?

    Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573748372678

    @Partyknilch

    Allem Anschein nach wird der Gesetzgeber darauf künftig achten ...

    @NeckarSchwabe

    Du schriebst - so habe ich das jedenfalls verstanden!? - von Quotierung im Hinblick auf die Zahlungen an die Leistungserbringer. Dem habe ich widersprochen.

    Ferner kann ich noch immer keine Schlüssigkeit feststellen im Hinblick auf "Repatriierungskosten unterfallen nicht der limitierten Gesamtsumme" - auch nicht wenn man "Erstattung" brüllt. Zurich "versucht" es auch nicht, die haben dazu glasklar Stellung bezogen.

    Klarheit sehe ich jedoch dahingehend, dass eben an die Zurückgebrachten keine sich aus einer Quote ergebenden Forderungen zu richten sind, allerdings an jene, die im Dez 18 Erstattungen von der Versicherung erhielten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1573748853176

    @olli-nicky sagte:

    Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen.

    Die kannst du imho direkt neben der zweiter Topf Aussage in die Schnellablage A-Z expedieren ...

    Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte.

    Was ist denn das für eine krause Logik? Offen gestanden habe ich immer die besten Auskünfte bekommen, wenn ich präzise nachgefragt habe und nicht dumm.

    Meiner Ansicht nach neigst du zu einer eklatanten Überbewertung der Aussagen von Dienstleistern, die erst in dritter Reihe mit dem Sachverhalt befasst sind und mit Sicherheit absolut orthodoxe Vorgaben abarbeiten.

    Was bisher hier als "Aussage von Kaera" kolportiert wurde war zu 99% Mumpitz - Sorry!

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  • Partyknilch
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    geschrieben 1573749004293 , zuletzt editiert von Partyknilch

    @vonschmeling,

    Das ist zu vermuten.

    Aber offensichtlich gehören die Rvs zu der Kategorie nur das zu tun was sie müssen

    Also zwingen wir sie zum Handeln durch unser Buchungsverhalten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573751312932

    Wie du das "durch Buchungsverhalten" bewerkstelligen möchtest würde mich interessieren, Partyknilch ... ?!

    Zum einen bezweifle ich, dass es auch nur einen einzigen Reiseveranstalter gibt, der sich entgegen der bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben freundlicherweise überobligatorisch absichert, zum anderen lesen Legionen von Pauschalreisebuchern ja noch nicht einmal ihre fundamentalsten Vertragsbedingungen - geschweige tauchen bis in die Geheimnisse der Absicherung ihrer Vorverauslagungen.

    Müssen sie auch nicht, es muss eine darstellbare Lösung schleunigst herbeigeführt werden und zwar auf dem Wege einer gesetzlichen Novelle.

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  • Malini
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    geschrieben 1573751949467

    Und vor allem: Wer ist „wir“?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Sandra HBC
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    geschrieben 1573759136204

    Vermutlich könnten sich die rvs höher versichern. Nutzt aber nix, solange die Versicherung bei 110 mio gedeckelt ist.

  • ptaiwan1
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    geschrieben 1573759891341

    Der Hohn der Absage der geplanten Reise für 2020 ist der Wortlaut von Air Marin:

    Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich und bitten von Herzen um Entschuldigung

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1573760131964 , zuletzt editiert von Ahotep

    Glaube nicht das es als Hohn verfasst wurde, auch wenn es für Dich so klingen mag:worried:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573762942321 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @SandraHBC

    What???

    Wobei das so oder so ein müssiges Thema ist - sie werden künftig nicht um eine darstellbare Kundengeldabsicherung herum kommen.

    Fragt sich, ob sich die Veranstalter nicht über eine Verzerrung des Wettbewerbs beschweren und gleiche Behandlung auch z.B. für Airlines verlangen?

    Ferner werden Verbraucherschützer die Nur-Hotel Buchungen über Veranstalter auf´s Korn nehmen - ebenfalls Vorauszahlungsverlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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