Was du finden solltest sind die Forenregeln - ansonsten komm mal wacker klar!
(Ansage!)
Dein Schrifttum blieb vollständig erhalten, ich habe lediglich die unnützen Zitate entfernt.
Was du finden solltest sind die Forenregeln - ansonsten komm mal wacker klar!
(Ansage!)
Dein Schrifttum blieb vollständig erhalten, ich habe lediglich die unnützen Zitate entfernt.
Ich meine, am besten ist derjenige beraten, der mit "nichts" rechnet.
Wenn von z.B. 800,- nur 100,- erstattet werden, Ist das so gut wie nichts.
Sicherlich wird hier noch öfter dasselbe gefragt und beantwortet.
MfG Teili
@teili sagte:
Für mich entsteht hier zeitweise der Eindruck als hätten einige User/Schreiber die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG Teili
Der Eindruck trifft absolut zu - sogar mit großen Löffeln zum Glück!
Nimm dir ein Beispiel und guten Appetit.
Bin ja schon artig, eine eigene Meinung sollte jedoch gestattet sein.
Bis morgen.
MfG Teili
Wahrscheinlicher werden von 800 nur 80€ erstattet, das ist aber nicht schon das Ende der Fahnenstange.
KK Zahler können ein Chargeback Verfahren einleiten, andere Zahlungsarten melden ihre unberichtigten Forderungen nach der Insolvenzeröffnung an.
Ferner bleibt noch die Frage einer Haftung der Bundesregierung zum Ausgleich der Restschäden ... mal sehen.
Wie du siehst ist eine Meinung sogar dann gestattet, wenn sie "Manipulation & Zensur" äußert.
Ein Widerspruch sollte dich nicht überraschen!
Die Edits auf unnötige Zitate räumen nur die zitierten Texte auf, die des Autoren bleiben erhalten, das als "Schwachsinn" zu bezeichnen ist wenigstens sportlich!
Hier wird immer wieder mal moniert, dass User ja "nicht täglich" in den Thread sehen würden - dafür gibt´s aber eben die Suchfunktion als super Tool um sich wieder ins Bild zu bringen.
Bitte mal versuchen ... es gibt für die meisten Schlagworte dann noch immer eine lange Liste, aber man findet recht zuverlässig Antworten auf schon vielfach gestellte Fragen.
@partyknilch sagte:
...
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.
Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg. Da ich auch gerne dazu lerne möchte ich Dich bitten, hier auf Seite 509 meinen Beitrag von 9.03 Uhr zu lesen und dann zu berichten, wie Du künftig beispielsweise selbst herausfinden möchtest, wie hoch der tatsächlich verfügbare Kapitalstock ist, der zur Befriedigung der Ansprüche im Insolvenzfall dienen soll.
Wie war das noch, in Abwandlung eines weisen Spruches: Wer es versucht kann scheitern, wer es erst gar nicht versucht ist schon gescheitert.
Zur Erhellung, es gibt Informationsquellen wie Tante Google und Co.
Etwas Mühe geben ist dabei schon angesagt.
Nichts zu danken
Das stimmt natürlich.
Wie erfolgreich Du hinsichtlich der Suche nach bekannten Sachverhalten bist konntest Du hier auch bereits eindrucksvoll unter Beweis stellen. Wirst es schon schaffen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!