Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Ender999
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    geschrieben 1574502347190

    Hallo,

    ich frage mich, wie in folgender Situation vourzugehen ist: wir haben sowohl das Chargeback eingeleitet und bei der Kaera unseren Anspruch geltend gemacht.....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....was muss man der Kaera mitteilen?

    2. Frage..Bucher un Öger GmbH...wird die Gesellschaft unter dieser Firmierung fortgefürt, sodass hier jur. betrachtet nie Insolvenz eröffnet wurde sondern nur beantragt wurde

    danke für ein feedbak

  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
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    geschrieben 1574502775242 , zuletzt editiert von towi1802

    @ender999 sagte:

    ....nehmen wir an, der Chargeback klappt definitv.....

    Finde den Fehler!

    Und ohne detaillierte Kenntnis der Chargebackbedingungen Deines KK-Anbieters kann Dir keiner verbindlich weiterhelfen. Einzig klar ist, dass Du etwaige vorbehaltlose Zahlungseingänge des KK-Unternehmens Kaera melden musst. Wie, steht auf der Website (E-Mail mit entsprechenden Angaben und Schadennummer)

    Zu "Frage" ??? 2 wird sich zu gegebener Zeit die Antwort finden.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1574503189111 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @towi1802 sagte:

    Finde den Fehler!

    der liegt wohl bei dir ? Denn der Zusatz „.... der Chargeback klappt definitiv ...“ bedeutet, das die Rückzahlung erfolgt ist.

    Dann ist nämlich genau garnichts zu unternehmen , denn wenn die erfolgten Zahlungen zurück geflossen sind bestehen logischerweise keine Ansprüche mehr - an wen auch immer.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
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    geschrieben 1574503854868 , zuletzt editiert von towi1802

    @jlechtenboehmer

    "....nehmen wir an," hast Du nicht zur Kenntnis genommen?

    und

    "Dann ist nämlich genau garnichts zu unternehmen , denn wenn die erfolgten Zahlungen zurück geflossen sind bestehen logischerweise keine Ansprüche mehr - an wen auch immer." ist natürlich Quark. Denn, und dass wollte ja @ender999, das muss ja irgendwie auch Kaera gemeldet werden. Hellseher sind die sicherlich eher nicht.

  • teili
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    geschrieben 1574507814418

    @ vS

    Danke für die Aufklärung.

    Das hilft mir weiter.

    Entschuldige bitte.

    Mir war nicht klar, daß ich bei nicht vollständiger

    Auszahlung von KAERA auch noch an den IV herantreten muß bzw. kann.

    Ich sehe auch Pkt. 2 von Ender999.

    Bucher hat zwar Insolvenz beantragt, ein Verfahren wurde jedoch nicht eröffnet.

    MfG Teili

    https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs
  • Sandra HBC
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    geschrieben 1574510425386

    Da wird bestimmt noch Insolvenz eröffnet. Der neue Eigentümer hat ja die Verbindlichkeiten nicht mit übernommen. Masse ist jetzt bestimmt vorhanden. Denke das kommt alles noch....

  • blaubild
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    geschrieben 1574513030074

    @ender999

    hier meine Erfahrungen zur Chargeback:

    gebucht Pauschalreise bei Öger,

    25.9.19 Schadensmeldung bei Kaera,

    17.10.19 Chargeback eingeleitet,

    2.11.19 Brief von VR Payment (Master Card) Bestätigung der Reklamation (keine Bestätigung der Gutschrift)

    19.11.19 erneut Brief von VR Payment dass Chargeback vorerst zurückgenommen wurde

    - weil Info von der Kreditkartenorganisation : Forderungsanmeldung bei Kaera bindend ist und

    - die Einhaltung der 60-Tage-Frist ab Forderungsanmeldung abgewartet werden muss ( wir sollen nachweisen wann wir die Forderung angemeldet haben).

    Habe ich sofort gemacht und in unserem Fall läuft die Frist (60 Tage) heute ab.

    Also bin ich mal gespannt was weiter passiert?.

  • eldko
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    geschrieben 1574532294579

    Warum sollte man der Kaera ein Chargeback melden? Damit man kein Geld von der Zurich erhält????? Die müssen ja den Schaden zahlen. Ich würde sagen es ist umgekehrt, ich habe meiner KK gemeldet dass sich bei Kaera meinen Schaden gmeledet habe. Ich werde meiner KK das Geld, das ich von der Zurich erhalte zurückzahlen, weil ich von der KK den ganzen Betrag meiner gebuchten Reise zurückerhalten habe.

  • blaubild
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    geschrieben 1574533552299

    @eldko

    ich habe natürlich Chargeback NICHT bei Kaera gemeldet sondern bei der Kreditkarte!!!

    Die Kreditkartengesellschaften warten m.E. nach auf die Quote von Kaera, damit nur „ der Rest“ zurück erstattet wird. Aufgrund der 60-Tagefristregelung müssen die KK jetzt handeln. Werde selbstverständlich (falls Erstattung durch Chargeback erfolgt) es der Kaera melden.

    Es hat jemand hier geschrieben, dass Gutschrift nach Reklamation bei der KK bereits erfolgt ist, war es eine Pauschalreise...?.

  • Bienekind
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    geschrieben 1574533706592

    Wenn du aber doch das Geld bereits zurückerstattet bekommen hast, wo ist dein Schaden, den die Zurich noch zahlen muss? :flushed:

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