zu a )
Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
zu b )
Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.
Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.
Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.