Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • paweljer23
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    geschrieben 1575563978313

    smiddi,wann hast du deine Reise bezahlt?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575565339506 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist ziemlich irrelevant, relevant hingegen ist die Frage, wann die Reklamation wegen Nichterfüllung erfolgte.

    Erst ab diesem Zeitpunkt waren Fristen zu berücksichtigen.

    Präzise:

    Vom Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Kaera / Zurich hatte diese 60 Tage Zeit, die Höhe der Erstattung zu kommunizieren.

    Sobald diese Frist abgelaufen ist, kann der komplette Betrag (unter Vorbehalt!) zurückverlangt werden.

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  • Holzbrett 20
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    geschrieben 1575568185973

    Gilt die Frist von 60 Tagen nur für MasterCard oder auch für VisaCard ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575568518407 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die gelten entsprechend für alle.

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  • Holzbrett 20
    Dabei seit: 1575567412349
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    geschrieben 1575569689032

    Danke für die Info. Es wäre für uns hilfreich, wenn wir die konkrete Gesetzesgrundlage hätten. Dann können wir auch sofort VISA zur Zahlung auffordern. VISA will erst zahlen, wenn wir von Kaera den Rückzahlungsbescheid haben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575570264700

    VISA ist vertraut mit den gesetzlichen Grundlagen ...

    Wenn ihr vor 60 Tagen die Versicherung zur Regulierung aufgefordert habt ist sie bei mangelnder Rückmeldung im Verzug und die Zahlung kann in ihrer gesamten Höhe reklamiert werden.

    Es ist nicht eure Obliegenheit, dazu herzuleiten.

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  • Wülfi71
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    geschrieben 1575577401268

    @vs: Die gesetzliche Grundlage kannst Du mir mal zeigen... Es gibt kein Chargeback Gesetz, nur Chargeback Bedingungen (also Vertragsrecht) und die unterscheiden sich naturgemäß von Anbieter zu Anbieter.

    Bei Mastercard kann das Chargeback Verfahren 60 Tage nach fehlender Rückmeldung von Kaera ausgelöst werden, bei VISA ist zwingend ein Ablehnungsschreiben von Kaera mit Angabe, wie viel Geld nicht zurückgezahlt wird, erforderlich, lässt sich auch unter dem von mir bereits verlinkten Artikel der Stiftung Warentest nachlesen (klick). Dort stehen auch die bei Visa zu beachtenden Fristen. Völlig unklar ist, ob und wann Chargeback bei Amex möglich ist, da -wie bereits mehrfach erwähnt- Amex selbst Acquirer ist und den Schaden selbst tragen muss.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575580403741

    Vielleicht verdeutlicht dieser Link meine Argumentation

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  • blaubild
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    geschrieben 1575614182505

    Es ist zwar sehr gut dass. Chargeback bei Mastercard bereits durchgeführt wurde, aber ich freue mich noch nicht, da laut Aussage meiner Bank, jetzt hat der Insolvenzverwalter 8 Wochen Zeit dieser Belastung zu widersprechen. Das heißt erst dann ist das Geld endgültig erstattet. Wie weit der Insovenzverwalter dies tatsächlich zurückfordern kann ist eher eine Frage an von Schmeling (Leistung. nicht erhalten). Haftet in diesem Fall die Bank des RV, die dieser Kreditkartentransaktion durchgeführt und das Chargebackrisiko hat????

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575617679600

    An sich kann der IV nur widersprechen, wenn er die Leistung doch noch erbringt, blaubild.

    Damit würde ich also nicht rechnen ... :smirk:

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