@AnnabellaDonna
Die europäische Rechtsprechung sieht in der Pauschalreise ein besonders schützenswertes Gut, daher ist die Absicherung weiter gefasst als bei einzelnen Reiseleistungen.
Ein Kriterium für eine zweite Hauptleistung wäre, dass sie mindestens 25% des gesamten Reisepreises ausmacht. Wenn dein Hotel also 1000€ gekostet hat müsste der Transferpreis mindesten 250€ betragen um von einer Pauschalreise auszugehen. Ferner muss beides beim Veranstalter gebucht worden sein und nicht direkt über den Leistungsträger abgerechnet werden.
Falls das so erfüllt ist solltest du der Ablehnung umgehend widersprechen.
Ferner hattest du ja auch noch die Frage gestellt "Was meint ihr?" - das geht ja über die reinen Fakten hinaus.
Ich persönlich halte es für ein Unding, dass Pauschalreisen umfassen insolvenzversichert sind (theoretisch!), das Risiko für Nur-Hotel und -Flug Buchungen hingegen beim vorauszahlenden Kunden bleibt.
Eine Angleichung der Absicherungsmaßgaben wird schon lange gefordert, ich halte sie für längst überfällig.