@candecor sagte:
...
im Januar ändert sich die Sachlage und ich trete meine Forderung an die Bundesregierung ab! Damit ist die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter immer noch beständig, aber wird von der Bundesregierung eingefordert.
Genau so läuft´s. Man verwirkt mit der Einreichung nicht die Möglichkeit ggf. an das BMJV abzutreten.
Nur für´s Protokoll, Schlangenfanger:
Das ist hier ein Forum und keine Expertenkommission! Du kannst also nicht 100% zuverlässige Aussagen von den Mitwirkenden verlangen, die dürfen sich durchaus täuschen, ohne von dir dafür angefegt zu werden.
@Cliffideo
Deine Aussage stimmt so nicht. Man kann auch eine eingereichte Forderung ggf. abtreten, das eine schließt das andere nicht aus.
Die Feststellung "die Betroffenen müssen erst einmal nichts unternehmen um ihre Rechte zu wahren" bedeutet nichts weiter, als dass man auch getrost abwarten kann ohne seinen Anspruch zu gefährden.