Wie gesagt ... ich würde warten bis mehr über das Prozedere bekannt wird.
Die Informationen sollen zu Jahresbeginn verfügbar gemacht werden, so lange kann man die Forderungsanmeldung ohne Weiteres noch liegen lassen. Mit der Eingage des Anspruches verwirkt man allerdings nicht die Leistung durch die Regierung, man kann sich nur unnötigen Aufwand erstmal ersparen.
@Günter
... neiiin, nicht! Soviel Humor bringen wir schon noch auf!