Auch auf die Gefahr hin das, dass schon einmal genannt wurde. Hier gehen solche Infos schnell unter...
Wenn dieses Pin schreiben angekommen ist, muss dann der Schaden erneut, mit Angabe der Pin, angemeldet werden?
Auf der Website wird gesagt;
Die Insolvenzverwalter stellen aktuell den Gläubigern den Eröffnungsbeschluss sowie eine personalisierte PIN per Brief zu. Diese Pin vereinfacht die Forderungsanmeldung, da sie mit den Werten der Buchführung verknüpft ist. Die Buchhaltung von Thomas Cook wird derzeit noch aufgearbeitet. Ab Anfang des kommenden Jahres wird der aus der Buchhaltung ermittelte Wert zu Ihrer Orientierung aufgeführt werden. Idealerweise warten Sie mit Ihrer Forderungsanmeldung diesen Zeitpunkt ab.
Was mache ich mit dem Schreiben? Ich habe meinen Schaden als Pauschalbucher bereits angemeldet.
Die letzte Mitteilung sagt, das man nicht tätig werden muss. Dann kommt dieses Schreiben mit der Bitte den Schaden unter Angabe des Pins anzumelden.
Auf der Kaera Seite steht nun das es sich um zwei getrennte verfahren handelt.
Sehe ich das jetzt richtig das ich nicht reagieren muss da ich den Schaden, als Pauschalurlauber, bereits bei der Kaera angemeldet habe ? Welcher Schaden soll mit dem Insolvenzverfahren (Pin Brief) reguliert werden, wenn ich diesen doch von der Kaera bzw Bundesregierung erstattet bekomme?
Ich steige nicht dahinter