@michi137 sagte:
Ich gehe wohl Recht in der Annahme, dass ich das Schreiben einfach entsorgen kann?
Jepp.
@michi137 sagte:
Ich gehe wohl Recht in der Annahme, dass ich das Schreiben einfach entsorgen kann?
Jepp.
@schlangenfanger sagte:
Das Schreiben hatte sich mit der Meldung , dass die Regierung bezahlen will überschnitten.
Vielen Dank für die Info
Ja , Fallenwitcher hat den Link heute ja auch schon gepostet . Wichtig ist dort für die Pauschalreisebucher der letzte Absatz . Manchmal sieht man vor lauter Aufregung den Wald vor lauter Bäumen nicht .
@fallenwitcher84 sagte:
Vielen Dank für die Info
... die allerdings so nicht richtig ist!
Dieses Schreiben ist Routine und geht bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an alle Gläubiger raus, an die, für deren Schaden freundlicher Weise die Versicherung / Regierung einzustehen bereit ist und jene, die nicht in diesen Genuss kommen.
Es ist allein eine gute halbe Mio Pauschalreisender betroffen, da stellt sich keiner hin und sortiert sondern das wird schlicht in Bausch und Bogen verschickt.
Mit "Überschneidung" hat das nicht das Geringste zu tun!
Stimmt , das mit der Überschneidung wurde auch nur bei den ersten Briefen vermutet . Oder sehe ich das falsch ?
Ich hatte diese Vermutung nicht vorgetragen, Schlangenfanger, und zutreffend war sie zu keinem Zeitpunkt.
Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Teil der Routine im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist, gänzlich unbeachtet irgendwelcher Nebenreglungen, die für bestimmte Gläubigergruppen getroffen werden.
Hier ist über die sachdienliche Handhabe teilweise irrtümlich beitragen worden, weder verwirkt man seine Möglichkeit zur Abtretung mit der Anmeldung beim IV noch ist sie zum jetztigen Zeitpunkt obligatorisch zur Wahrung der Rechte aus dem Pauschalreisevertrag.
Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, ich erinnere trotzdem nochmal daran, dass es bei der Masse der zu bearbeitenden Fälle (bei der hww ja noch viel mehr als bei Kaera/Zurich!) einfach unmöglich ist, nach Einzelkonstellationen zu spezifizieren.
Demnach sollen die Betroffenen hier nachfragen können und wenigstens einigermaßen zutreffende Auskünfte finden.
Wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten kann man da schwierig eine Art "Leitfaden" im Infothread zu vorhalten.
Unabhängig der Zusicherung der Bundesregierung die Urlauber zu entschädigen, würde eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter erst dann Sinn machen, wenn die Auszahlungen der Versicherung erledigt sind. Denn nur der Restbetrag könnte angemeldet werden.
Habe meine Pauschalreise mit Kreditkarte gezahlt. Sollte ich nach Mitteilung der Auszahlsumme das Chargeback-Verfahren einleiten oder auf die Auszahlung der Bundesregierung warten?
Fristen - Fristen - Fristen ...
Vollkommen richtig - wobei ich tatsächlich annahm, das wäre inzwischen allen Betroffenen klar, ich Idi?!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!