Jetzt wurde natürlich interessieren wer alles das jetzt schon beim Insolvenzverwalter angemeldet hat. Der Brief mit der Quote über 17,5% kam heute erneut.
Auf der Info Seite steht ganz unten:
Da uns dbzgl. auch einige Anfragen von Thomas Cook Kunden erhalten haben, ob beim Insolvenzverwalter nochmal 100% der Ansprüche angemeldet werden sollen oder nur 82,5% (100%-17,5%)? Die Antwort: Bitte melden Sie dort nochmal Ihre ganzen Ansprüche an - also 100%. Der gesetzliche Hintergrund wird in § 43 InsO geregelt:
"Haftung mehrerer Personen
Ein Gläubiger, dem mehrere Personen für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, kann im Insolvenzverfahren gegen jeden Schuldner bis zu seiner vollen Befriedigung den ganzen Betrag geltend machen, den er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern hatte."
Wir (Zurich) weisen dagegen hiermit erneut darauf hin, dass Thomas Cook Kunden, die ihre Ansprüche bereits auf der KAERA Plattform gemeldet haben, in Bezug auf die Regulierung durch Zurich bzw. KAERA nicht selbst aktiv werden müssen. Sie wurden bzw. werden durch uns angeschrieben.