Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.
Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.
Danke
@towi 1802
wenn du so eine Aussage tätigst, soltest du diese auch begründen können.
Klar ist keiner glücklich über die Entwicklung des Versprechens vom Bund und
ich finde es auch schrecklich dass diese Sache erst bis Ende dess Jahres abgewickelt
werden sein sollte, der Gang ist mir auch zu langsam.
Man könnte aber auch sagen,was hat man aus dieser Ecke erwartet,geht alles immmer schleppend.
Nur deswegen aber zu schreiben ,es gibt kein Geld ist schon weit aus dem Fenster gelehnt.
Oh , ich glaub du hast dich vertan und beschuldigst den Falschen
@nippynell sagte:
... der Gang ist mir auch zu langsam.
Du solltest bedenken, dass "der Gang" auch 5 Jahre und länger dauern könnte.
Vielleicht justierst du mal deine Erwartungen?
meinst du damit das Insolvenzverfahren?
Ich dachte das Insolvenzverfahren und der Bund sind zwei paar Schuhe.
Wenn wir darauf warten müssen dauert das ewig.
Auch eine streitig herbeizuführende Entscheidung betreffend die Vorgabeneinhaltung der EU Richtlinien würde ewig dauern - insofern ist das Eingreifen des Bundes ein Glücksfall, selbst wenn das bis 2021 dauern sollte.
@aron1337 sagte:
Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.
Mhm schade, auch nicht mir? Ich hätte noch eine Frage:
Auf der Seite steht:
Eine Ausgleichszahlung entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift von einem Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung in dem dafür vorgesehenen sog. „Chargeback-Verfahren“ zurückgeholt wird. Auch Zahlungen, die Sie bereits aus der Insolvenzmasse erhalten haben sollten, sind auf die Höhe der Ausgleichszahlung anzurechnen.
Ich habe ein Chargeback erhalten. Reisepreis - 17,5%, weil der ja von Zürch kämen. In der Information der KK Gesellschaft steht aber auch.
"Wie geht es weiter? Sie müssen zunächst nichts tun. Sollte die Händlerbank einen berechtigten Widerspruch einreichen oder die Staatshaftung nachträglich greifen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
Aha Chargeback nur, wenn Staat zahlt und Sttat zahlt aber nur wenn kein Chargeback .... sollen ja nicht beide zahlen, aber so dann vielleicht keiner oder wie?
Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.
Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!