@vonschmeling sagte:
Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.
Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!
Weil Du in die Zukunft schauen kannst. Die 17,5% haben sie abgezogen, ohne das ich das der KK-Gesellschaft gemeldet habe. Ich habe bislang von Zürich auch nichts bekommen. Wenn nun der Staat angibt, dass er zahlt und ich dort aber nichts anmelde, weil ich ja Chargeback unter Vorbehalt erhalten habe, wird Chageback zurückgechargebackt und der Kunde ist der Dumme ... so lese ich das zumindest ...