Auf der der Infoseite von BMJV steht jetzt, dass ich aufjedenfall das Chargeback Verfahren versucht haben sollte.
Habe ich aber nicht. Das wird doch jetzt von den vorgebenen Frist vom Chargebackverfahren auch nichts mehr bringen?
Auf der der Infoseite von BMJV steht jetzt, dass ich aufjedenfall das Chargeback Verfahren versucht haben sollte.
Habe ich aber nicht. Das wird doch jetzt von den vorgebenen Frist vom Chargebackverfahren auch nichts mehr bringen?
Kann mir wer erklären warum auf dem auszudruckenden Schreiben immer wieder erwähnt wird das die Zahlung aus den abgetretenen Ansprüchen auf das Konto der Bundeskasse Halle zu leisten ist?
Ich denke der Bund kann das auf die Bundeskasse zurückfordern, wenn es nicht berechtigt ist, oder aber auch die Qoute von der Zürich nachträglich höher ausfällt? So liest es sich für mich.... Dann muss die Differenz gezahlt werden.
So gesehen hast du natürlich recht, aber der angegebene Link vom BmJV ist so nicht richtig.
Okay, macht Sinn. War etwas verwirrt das dieser Text auf einigen Seiten auftaucht.
Auf der Antragsseite wird ja unter
Punkt 4. Zahlungen auf den Reisepreis
automatisch die Anzahlung an den Reiseveranstalter in das Formular übernommen.
Muss ich dort als weitere Teilzahlung die Restzahlung des gesamten Reisepreises eintragen? Also 100€ Anzahlung 900€ Restzahlung?
Frage nur, weil diese Daten nicht mit übernommen wurden.
Ich hatte nur die Anzahlung von 1291 EUR geleistet. Ich gehe davon aus, wenn du die Restzahlung auch gezahlt hast das die dort auch eingetragen werden muss.
Richtig. Ich habe kurz nach Buchung die Anzahlung geleistet und kurz vor geplantem Reiseantritt den Rest bezahlt.
Meine Frage ist eher wie das ganze vonstatten geht wenn man noch keinen Cent von der Versicherung gesehen hat? Hatte im Dezember einen Brief bekommen das mir 17,5% zustehen, doch von diesen habe ich noch nichts gesehen. Mehrmalige Anrufe sowie Mails blieben unbeantwortet (zuletzt im April). Beim Insolvenzverwalter habe ich somit meine komplette Summe geltend gemacht. Wie sieht es jetzt beim Bund aus? Auch die komplette Summe? Nicht das dann aufeinmal doch die 17,5% kommen und ich später Probleme habe?
Hoffe einer hat da nähere Informationen zu.
Ich habe beim Insolvenzverwalter als Forderung den gesamten Reisepreis angegeben. In der Zwischenzeit gab es ja eine kleine Zahlung von der Kaera. Muss diese Teilzahlung von der Forderung abgezogen werden?
Bei der Eingabemaske des Insolvenzverwalter heißt es
Wurden bereits Teilzahlungen von der Schuldnerin geleistet, tragen Sie nur den verbleibenden offenen Betrag in das Betragsfeld ein.
Gilt die Kaera auch als Schuldner?
Kaera wird doch noch einmal separat abgefragt ob man da eine Zahlung erhalten hat. Hier soll man auch das Schreiben mit der Erstattungssumme hochladen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!