Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Wülfi71
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    geschrieben 1588795595996 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Zur Chargeback-Pflicht: Wow, die Bundesregierung als Milchmädchen... Das wird ja eine fette Schadensersatzklage der Acquirerbank von Thomas Cook gegen den Bund geben. Mich würde ja echt mal interessieren, wer das ist *). Ich erachte die "Chargebackpflicht" rechtlich für komplett unhaltbar. Es wird ja kein Schaden gemindert, sondern nur vom Verbraucher auf die Acquirerbank verschoben, evtl. Sicherheitseinbehalte dürfte ja wohl längst aufgebraucht sein. Also wenn schon, dann muss der Staat für alle Marktteilnehmer, auch Nichtverbraucher, für die unvollständige Absicherung von Pauschalreisen eintreten. Zwischen Verbrauchern und Finanzinstituten als gute und schlechte Gläubiger zu unterscheiden, wird wohl rechtlichen Prüfungen kaum standhalten. Spannend.

    Also: Chargebackfrist abgelaufen, Bund verweigert Zahlung => Deckungszusage Rechtsschutz anfordern und klagen.

    *) EDIT: Wetten werden angenommen für:

    Concardis:

    https://finanz-szene.de/payments/der-concardis-schock-horrende-verluste-und-eine-ominoese-pleite/

    und den ohnehin in Turbulenzen befindlichen DAX-Wert Wirecard:

    2012- Thomas Cook entscheidet sich für Wirecard

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588797638588

    Ja genau Wülfi71 - und jetzt sinnst du doch zumutbar sportlich nochmal über jedes deiner Argumente mit Blick auf den Kontext / nur über die Gesamtsituation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • *yasmin
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    geschrieben 1588799538425

    Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.

    Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.

  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1588799869279

    Schreibst an die Stelle der Unterschrift und warte was passiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588802775083

    @-yasmin sagte:

    Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.

    Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.

    Denk bitte über diesen deinen Beitrag noch einmal nach und spezifiziere dann deine tatsächliche Frage.

    Danke.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • *yasmin
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    geschrieben 1588804393530

    Die Mitreisenden müssen ja mit unterschreiben, das geht ja aber in meinem Fall nicht mehr.

    Wie kann ich auf dem Formular der Bundesregierung das mitteilen oder gibt es eine Emailadresse oder Telefonnummer wohin ich mich wenden kann, um das abzuklären, ob ich trotzdem die gesamte Summe bekomme.

  • monteda
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    geschrieben 1588821678540

    Hallo, wir haben damals Flug und Hotel extra gebucht. Keine Pauschalreise. Hotel über Neckermann. Gleich nach der Insolvenz wurde die Rückforderung beim Insolvenzverwalter in der Schweiz schriftlich beantragt aber bis heute haben wir nie eine Antwort erhalten. Macht es überhaupt Sinn, dass ich die Rückzahlung nochmal beim Ministerium beantrage oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein? Dankeschön.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1588828018010

    @monteda sagte:

    ..... oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein?

    Ja

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
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    geschrieben 1588828399856

    Hallo @monteda , das gilt offensichtlich leider nur für Pauschalreisen.

    schau mal hier, klick

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Vacation19
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    geschrieben 1588835171843

    Hallo zusammen,

    leider habe ich auf den letzten Seiten nichts dazu gefunden.

    Tragt ihr als Hauptforderung den gesamten Betrag beim Bund ein oder abzüglich der bereits überwiesenen 17,5% vom Rückversicherer?

    Vielen Dank!

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