Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1588787550990 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Kitzelbacher

    Moment mal, hier "pocht" keiner auf "irgendwelche Threads in irgendwelchen Foren", was im Übrigen vollkommen unsinnig wäre.

    Und die Nummer mit dem Beginn der Frist hast du scheinbar noch immer nicht verstanden?

    Diese läuft erst mit dem Schadenseintritt (kann man auch rein von der Logik her draufkommen?!), ferner bin ich mir ziemlich sicher, dass seitens deines KK ausgebenden Instituts auch nichts Irrtümliches angegeben wurde.

    Du hast dich geirrt / nicht genau informiert / deine Vertragsbedingungen missinterpretiert ... was auch immer, es ist dein Versäumnis.

    Gewöhnlich werden Betroffene nicht dazu verpflichtet, sich in einem Urlauberforum anzumelden und dort die Schwarmintelligenz aufzusaugen, und jener, der dann "Nööö" sagt darf sich auch nicht darauf als einzige Quelle der Information berufen.

    Das steht schon immer vorher irgendwo (ausgenommen Covid19, das gab´s ganz im Gegensatz zu Insolvenzen ja noch nie).

    Last not least redet frau nicht "hinterher" - ob nun klug oder lästig!? - sondern redete schon zur ersten Stunde nach dem Ereignis - das nur mal so für´s Protokoll (auch wenn´s in deiner Sache überhaupt keine Rolle spielt!).

    Fazit:

    Dein Irrtum hinsichtlich der Wahrnehmung des Chargebackverfahrens basiert nicht auf der Tatsache, dass du den Hinweis im "heillos überfrachteten" HC Forum zum Thema übersehen hast.

    Zumindest in dieser Hinsicht ist das tatsächlich das letzte Wort dazu!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marcus2801
    Dabei seit: 1546342698926
    Beiträge: 72
    geschrieben 1588788186608

    Unsere Reise fand im Oktober 2019 statt, Anzahlung wurde per Lastschrift Januar 2019 per Lastschrift abgebucht.

    Restbetrag wurde nicht abgebucht.

    Muss ich jetzt bei "haben sie einen Anspruch auf lastschrift geltend gemacht" Ja oder nein ankreuzen?

  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1588788317458

    Du musst nein ankreuzen. Dabei geht es darum, dass mein bei kurzfristigen Buchungen ggf. noch hätte die Lastschrift zurückholen können. Das ist bei dir nicht relevant. Also NEIN ankreuzen.

  • danyschw
    Dabei seit: 1542359750484
    Beiträge: 52
    geschrieben 1588788373751

    Thx ich hab es hinbekommen. Hatte den Fehler gemacht mich mit pin einzuloggen dabei musste ich nur nach unten scrollen.. Hab noch 1ne frage mein Kind ist 15... Unterschreibt er und ich meine Unterschrift unter seine oder wie mache ich das

  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588789218399

    @vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.

    Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.

    Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran. 路‍♂️

    LG vom Kitzelbacher
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1588789275676

    Dein Kind ist noch nicht authorisiert zum Abschluss von Verträgen, danyschw - deine Unterschrift reicht demnach aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1588789685311

    Es stand auch irgendwo, dass bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben müssen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1588789784795

    @kitzelbacher sagte:

    @vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.

    Sorry, aber diese Erkenntnis war deinen Beiträgen nicht zu entnehmen ...

    Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.

    Spieß umdrehen kommt nicht so gut. Du hättest es haben können, und dafür stehen jetzt alle gerade - auch die vom nicht realisierten Nutzen vollkommen unbeleckten!

    Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran. 路‍♂️

    Na dann ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 849
    geschrieben 1588794445370

    @olicheck

    wie finde ich das Anmeldeformular dess Bundesministerium?

    es klappt einfach nicht bei mir.

    Wir hatten den Urlaubsbetrag selbst an Öger Tours überwiesen.

    Danke

  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
    Beiträge: 5102
    gesperrt
    geschrieben 1588795066473

    Nippynell , schau dir den Beitrag von julkus um 18:34 Uhr an . Unter Punkt 3. findest du den Link

    Alles wird gut !
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