Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1588881237260

    Jepp, vollkommen richtig.

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  • Schlangenfanger
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    gesperrt
    geschrieben 1588881270353

    Ja das ist richtig

    Alles wird gut !
  • danyschw
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    geschrieben 1588881568952

    Ich Danke euch für die Hilfe der letzten Monate

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588881944436

    @-yasmin sagte:

    @ vonsmeling

    das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.

    Dann fordere die Urkunden über die Anwälte ein, oder sind die auch in Trauer und Verzweiflung?

    Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

    Ohne das gegenständliche Formular erprobt zu haben - das wäre sehr wahrscheinlich.

    Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.

    Schau mal hier

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  • Julkus
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    geschrieben 1588882302268

    Im Formular gibt es keine Möglichkeit für Kommentare oder Anmerkungen. Ich persönlich würde (wenn die Forderung durch dich schon überall sonst eingereicht und anerkannt ist) einfach versuchen auf der Unterschriftsleiste hinzuschreiben: Verstorben am xx.xx.xxxx Zahlung erfolgte durch mich. Das dann von dir unterschrieben. Zumindest wenn du keine Chancen siehst an die Urkunde und die Unterschrift der jetzt Bevollmächtigten zu kommen.

    Juristisch nicht korrekt aber ich persönlich würde es so versuchen auf die Gefahr hin, dass der Anteil der verstorbenen Person abgezogen wird.

  • Frankenstephan
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    Verwarnt
    geschrieben 1588883120045 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    @-yasmin sagte:

    Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

    Seit wann muss eine Sterbeurkunde von Erben unterschrieben werden? Unterschriften auf einer Sterbeurkunde von wem auch immer (außer vom Standesbeamten/-beamtin) haben keinerlei Wirkung.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1588883304460

    Ich denke Yasmin meint, dass das Formular mit der Abtretung von den Erben unterschrieben werden muss. Unglücklich ausgedrückt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1588883783374 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nee, eigentlich jetzt gar nicht unglücklich ausgedrückt (man darf ruhig ein wenig mitdenken!) ... es geht hier natürlich nicht um die Unterschrift auf einer Sterbeurkunde (:flushed:???) sondern um die vertretungsberechtigten Erben und deren Unterzeichnung des Erstattungsantrages.

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  • *yasmin
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    Beiträge: 68
    geschrieben 1588884294730

    Danke vonsmeling und julkus, ja denke werde es so versuchen, die Forderungen sind sonst überall eingereicht und die 17,5 % hab ich auch zurückbekommen, das konnte noch von ihm unterschrieben werden.

    Ich hoffe dass sie es verstehen.

  • *yasmin
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    Beiträge: 68
    geschrieben 1588884805909

    Ja Frankenstephan falsch rübergekommen, wie julkus und vonsmeling bereits schrieb, ich meinte die Unterschrift auf dem Formular zur Abtretung.

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