![]()
Immerhin mal was mit Substanz!
Hallo ihr Lieben. Ich hab eine Mahnung von HWW (Insolvenzverwalter) für Namensänderung (Hochzeit) im Rahmen der Neckermann Pauschalreise bekommen. Wir haben damals alles über Chargeback zurückerhalten und sollen jetzt knapp 100 Euro an hww zahlen. Eine Rechnung kam seitens NEC im Rahmen der Reisebestätigung im Frühjahr 2019. Die Gesamtkosten für die Reise inkl. der Gebühren wurden per Mastercard in 1 Summe im August bezahlt. Telefonisch kann man HWW nicht erreichen und auf meine Mail wird nicht reagiert.
Liege ich mit meinen Rechtsempfinden falsch, dass ich für eine abgesagte Reise so viel wegen einer Hochzeit zahlen soll? Was meint ihr? Anwalt lohnt bei 100 Euro ja nicht. Danke
Ihr habt Eure Forderung beim IV angemeldet, gleichzeitig übers Chargeback alles zurück geholt? Vielleicht geht es gar nicht um die Namensänderung.
Wir haben die Forderung nicht beim IV angemeldet und es ist genau die Höhe der Namensänderung, die auf der Reisebestätigung als „Teilnehmerpreis“ ausgewiesen ist. Ich wunder mich nur, ob jetzt seitens des Iv versucht wird Gebühren die im Rahmen der Reisebuchung entstanden sind bei den Geschädigten reinzuholen. Finde ich frech
Wenn Du dich nicht beim IV gemeldet hast, woher kennt er Dich dann? Mir fehlt da als Unwissender der Zusammenhang
Wenn die Dienstleistung (also die Änderung des Namens) erbracht wurde, dann fände ich es nicht verwunderlich, wenn auch die dafür fällige Gebühr zu bezahlen ist. Dabei dürfte es unerheblich sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Insolvenz eintrat und die Reise daher dann nicht mehr stattfand.
Was du "frech" findest ist Recht aka die Pflicht des InsovVerwalters zur Beitreibung aller ausstehenden Forderungen.
Mir fallen leider nur makabre Vergleiche ein, jedenfalls ist die Gebühr unbeachtlich der späteren Entwicklung geschuldet und zu entrichten.
@mucmuli sagte:
Finde ich frech
Zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung war Nec nicht insolvent. Wenn die Gebühr den AGB entsprach ist sie selbstverständlich (über-?)fällig, auch wenn Du das Pech hattest, die Reise dann nicht antreten zu können. Wobei mich etwas wundert, warum sie von Dir nicht bereits im Frühjahr 2019 beglichen wurde.
Den zur Beitreibung verpflichteten Insolvenzverwalter aufgrund gefühltem Rechtsempfindens als frech zu bezeichnen, finde ich mutig.
ja, ja, die Chargebacks werden von Insolvenzverwaltern fein säuberlich aufgearbeitet, das ist schließlich ihre Pflicht im Interesse aller Gläubiger, da gab es neulich auch bei AirBerlin Jammern und Zähneklappern, Herr Flöther hat sich allerdings länger Zeit gelassen:
(Teil-)leistungen in Anspruch nehmen und sich dann mit Chargeback um die Zahlung drücken (was im Übrigen "frech" ist) funktioniert halt nicht, haben wir hier aber auch immer drauf hingewiesen.
@72Mike: Der Insolvenzverwalter ist quasi Rechtsnachfolger von TC und hat in dieser Funktion selbstverständlich auch ohne Anmeldung sämtliche Daten aus der Buchhaltung.
Also was ich ersehe ist, dass Chargebacks vom Insolvenzverwalter nur zurückgefordert wurden, wenn die durch Kunden veranlasst und trotzdem Tickets genutzt wurden. Da stellt sich gar nicht erst die Frage wer "frech" ist! Dürfte klar sein.
Magghy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!