Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1595434325640

    @towi1802

    :thumbsup:

    Immerhin mal was mit Substanz!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
    Beiträge: 217
    geschrieben 1595582869944 , zuletzt editiert von mucmuli

    Hallo ihr Lieben. Ich hab eine Mahnung von HWW (Insolvenzverwalter) für Namensänderung (Hochzeit) im Rahmen der Neckermann Pauschalreise bekommen. Wir haben damals alles über Chargeback zurückerhalten und sollen jetzt knapp 100 Euro an hww zahlen. Eine Rechnung kam seitens NEC im Rahmen der Reisebestätigung im Frühjahr 2019. Die Gesamtkosten für die Reise inkl. der Gebühren wurden per Mastercard in 1 Summe im August bezahlt. Telefonisch kann man HWW nicht erreichen und auf meine Mail wird nicht reagiert.

    Liege ich mit meinen Rechtsempfinden falsch, dass ich für eine abgesagte Reise so viel wegen einer Hochzeit zahlen soll? Was meint ihr? Anwalt lohnt bei 100 Euro ja nicht. Danke

  • 72mike
    Dabei seit: 1565435331189
    Beiträge: 117
    geschrieben 1595584140548

    Ihr habt Eure Forderung beim IV angemeldet, gleichzeitig übers Chargeback alles zurück geholt? Vielleicht geht es gar nicht um die Namensänderung.

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
    Beiträge: 217
    geschrieben 1595584957253 , zuletzt editiert von mucmuli

    Wir haben die Forderung nicht beim IV angemeldet und es ist genau die Höhe der Namensänderung, die auf der Reisebestätigung als „Teilnehmerpreis“ ausgewiesen ist. Ich wunder mich nur, ob jetzt seitens des Iv versucht wird Gebühren die im Rahmen der Reisebuchung entstanden sind bei den Geschädigten reinzuholen. Finde ich frech

  • 72mike
    Dabei seit: 1565435331189
    Beiträge: 117
    geschrieben 1595585873430

    Wenn Du dich nicht beim IV gemeldet hast, woher kennt er Dich dann? Mir fehlt da als Unwissender der Zusammenhang

  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
    Beiträge: 123
    geschrieben 1595629171616

    @mucmuli

    Wenn die Dienstleistung (also die Änderung des Namens) erbracht wurde, dann fände ich es nicht verwunderlich, wenn auch die dafür fällige Gebühr zu bezahlen ist. Dabei dürfte es unerheblich sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Insolvenz eintrat und die Reise daher dann nicht mehr stattfand.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1595637060322

    @mucmuli

    Was du "frech" findest ist Recht aka die Pflicht des InsovVerwalters zur Beitreibung aller ausstehenden Forderungen.

    Mir fallen leider nur makabre Vergleiche ein, jedenfalls ist die Gebühr unbeachtlich der späteren Entwicklung geschuldet und zu entrichten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
    Beiträge: 461
    geschrieben 1595831389645

    @mucmuli sagte:

    Finde ich frech

    Zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung war Nec nicht insolvent. Wenn die Gebühr den AGB entsprach ist sie selbstverständlich (über-?)fällig, auch wenn Du das Pech hattest, die Reise dann nicht antreten zu können. Wobei mich etwas wundert, warum sie von Dir nicht bereits im Frühjahr 2019 beglichen wurde.

    Den zur Beitreibung verpflichteten Insolvenzverwalter aufgrund gefühltem Rechtsempfindens als frech zu bezeichnen, finde ich mutig.

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1595869456005 , zuletzt editiert von Wülfi71

    ja, ja, die Chargebacks werden von Insolvenzverwaltern fein säuberlich aufgearbeitet, das ist schließlich ihre Pflicht im Interesse aller Gläubiger, da gab es neulich auch bei AirBerlin Jammern und Zähneklappern, Herr Flöther hat sich allerdings länger Zeit gelassen:

    https://youhavebeenupgraded.boardingarea.com/2020/06/airberlin-insolvenzverwalter-fordert-chargebacks-zuruck/

    (Teil-)leistungen in Anspruch nehmen und sich dann mit Chargeback um die Zahlung drücken (was im Übrigen "frech" ist) funktioniert halt nicht, haben wir hier aber auch immer drauf hingewiesen.

    @72Mike: Der Insolvenzverwalter ist quasi Rechtsnachfolger von TC und hat in dieser Funktion selbstverständlich auch ohne Anmeldung sämtliche Daten aus der Buchhaltung.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Magghy
    Dabei seit: 1570358087901
    Beiträge: 299
    geschrieben 1595870324373 , zuletzt editiert von Magghy

    Also was ich ersehe ist, dass Chargebacks vom Insolvenzverwalter nur zurückgefordert wurden, wenn die durch Kunden veranlasst und trotzdem Tickets genutzt wurden. Da stellt sich gar nicht erst die Frage wer "frech" ist! Dürfte klar sein.

    Magghy

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