Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1598428219743 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wie gesagt - ihr hättet vielleicht die Hinweise auf die Fristen beachten sollen.

    Diese beginnen nämlich erst mit der Absage der Reise zu laufen ... aber Hauptsache mal "so ein Quatsch" und "hätte eh nix gebracht" gezetert.

    Was ihr von eurem "offiziellen Reisebüro" erwartet ist die eine Sache, die andere ist, Informationen verstehend zu würdigen.

    Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1598428241000

    Das war am 6. Mai 2020

    "Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen".

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Hacksy
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    geschrieben 1598429077635 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Zitat - editiert xxx

    @vonschmeling

    Ich weiß nicht was das soll!?

    Mein Reisebüro "holiday Check" hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, ein Chargeback anzustreben zu keiner Zeit.

    Auf der offiziellen Website der BR steht ganz klar das dies nachgeholt werden muss sofern man dies nicht getan hat.

    Also erkläre mir bitte deine Aussagen, dass dies alles nun zu spät sein soll.

  • toffelwurst
    Dabei seit: 1569869685326
    Beiträge: 7
    geschrieben 1598429202421 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Zitat entfernt xxx

    @vonschmeling

    Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte. Und nicht erst, wenn der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Um nichts anderes geht es gerade.

    So viel zum Thema Informationen verstehen und würdigen.

    Ich muss sagen, der Ton, den hier manche anschlagen lässt zu wünschen übrig, vor allem wenn diese Personen noch mit Moderationsrechten ausgestattet sind und eigentlich eine art Vorbildfunktion einnehmen sollten.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1598429802141 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo @vonschmeling , ich gebs auf, die beiden schlafen 3 Monate den schlaf der gerechten und jetzt fällt ihnen auf, man könnte noch...:wink:

    Vielen Dank @nate1:thumbsup:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1598430577037

    Auf Facebook mehren sich gerade die Meldungen, dass das Hochladen des Schreibens in dem die Zusage für die 17,x% plus Kontoauszug nicht ausreichen für die Zahlung. Es wird explizit nach dem Regulierungsschreiben mit der genauen genannten Summe gefragt (die Leute bekamen eine Nachbearbeiten Mail). Bei mir hat es wie gesagt so geklappt und das Geld ist seit letzter Woche auf dem Konto.

    Da scheinen verschiedene Sachbearbeiter verschieden zu arbeiten und keine ganz einheitliche Verfahrensweise bestehen. So ein Mist. Zumal es wohl nicht zuverlässig klappt über die genannte E-Mailadresse nochmal an das Reulierungsschreiben zu kommen.

  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1598431641652

    @Julkus

    Ich vermute eher, dass sich die Vorgaben für die Sachbearbeiter geändert haben und nun diese Regulierungsschreiben immer erforderlich sind. Vielleicht im Zusammenhang mit dem kürzlich angekündigten zweiten Zahlungslauf der Zurich, welcher nun bald anstehen soll.

  • Hacksy
    Dabei seit: 1569241689354
    Beiträge: 56
    geschrieben 1598432039448 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Benutze bitte den button Antworten! xxx

    @haberling

    Wo ist der Unterschied?

    Du selbst hast den link beigefügt, das man dies nachholen muss.

    Und deine Aussage das ich angeblich 3 Monate den schlaf der gerechten geschlafen habe, kannst du auch nicht wirklich beurteilen oder?

    Ich hatte Sterbefälle in der Familie welche mehr Aufmerksamkeit gebraucht haben als wir alle erwartet haben.

    Was macht es für einen Unterschied ob ich dieses Verfahren jetzt abgelehnt bekomme oder vor 3 Monaten?

    Solange ich dies einreiche, habe ich es eingereicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1598433186865 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @toffelwurst sagte:

    xxx Zitat entfernt xxx

    Die Frist für einen Chargeback beginnt mit dem Tag der Belastung der Kreditkarte.

    Kompletter Mumpitz.

    Habe ich seiner Zeit in epischer Breite erklärt.

    Maßgeblich ist der Schadenseintritt - hier die Nichterbringbarkeit der Leistung.

    Ab dann laufen die Fristen, und bei einer Insolvenz sind immer die Voraussetzungen für ein Chargeback gegeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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