In der Tat hat der Beitrag von Oldi 1968 so einige Tücken, beispielsweise auch die Schlussfolgerung, sie/er hätte ja nicht die Erstattung von KAERA erhalten ohne die Anmeldung beim Bundportal. Zutreffender wäre eher, die Erstattung in voller Höhe erfolgte mangels Abtretung der Forderungen an den Bund.
@Oldie 1968
Bevor du nach "der Presse" rufst solltest du vielleicht mal klären, ob deine Anmeldung beim Bundportal überhaupt erfolgt ist und wenn ja dann deren Vollständigkeit prüfen?
Dein Beitrag lässt so allerhand Fragen offen, darin stimme ich mit HABERLING absolut überein!