Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • MaMa_0654
    Dabei seit: 1622218807324
    Beiträge: 4
    geschrieben 1622445523484

    Hallo,

    ich bin leider erst Anfang letzter Woche auf dieses Forum gestoßen, das hätte mir zu gegebener Zeit sehr geholfen.

    Nun komme ich leider aus dem ganz großen Mustopp (Berliner Ausdruck).

    So lange hat es gedauert, bis ich alle Beiträge zum Thema "Chargeback" gelesen habe, aber meinen Fall konnte ich nicht ausmachen. Vielleicht habe ich aber was übersehen und jemand kann mir aus eigener Erfahrung doch noch helfen.

    Ich habe über Reisebüro gebucht (Mai 2019!) und von diesem auch die Rechnung erhalten, dass der Veranstalter Bucher war habe ich schlichtweg nicht wahrgenommen und war zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Thema. Wegen eingeschlossener RRV habe ich dem Reisebüro eine Einzugsermächtigung von meinem KK-Konto erteilt, die Anzahlung wurde im Mai 2019, die Restzahlung im August 2019 über KK eingezogen. Reiseantritt sollte am 26.09.2019 sein, Absage 24.09.2019.

    Als die Möglichkeit des KK-Chargebacks in den Medien bekannt wurde, habe ich dieses im März 2020 mit Frist-Einhaltung von 60 Tagen nach der 17,5 % KAERA-Zahlung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der KK-Bank eingereicht, und schon eine Woche später die Gutschrift erhalten, Verwendungszweck "BUCHER". Ich mich gefreut, Fall für mich erledigt.

    Im Mai 2020 dann Mail des Reisebüros, dass ich das Chargeback bei ihm leider nicht kommuniziert hätte, nun wäre es dadurch zurückbelastet worden. Als Vermittler hat es keinen Anspruch auf die inzwischen mögliche Bundentschädigung mit Bitte an mich, diese zu beantragen, da nur ich als Geschädigter dies tun kann, und ihm dann den Betrag zurück zu erstatten.

    Nun war ich schon vor dem Chargeback mit der Forderung beim Insolvenzverwalter registriert, habe dann die Forderung bei HWW angemeldet und gehöre zu den ganz doofen, die geglaubt haben, bei der Statusmeldung "angemeldet" würde ja irgendwann mal eine Anforderung von Belegen kommen. Und nicht reagiert, als der Hinweis zur Bundanmeldung gekommen ist. Drops gelutscht. Ich wollte auch nur einen Nachweis vom Bund haben, dass ich wegen des chargebacks keinen Anspruch auf Bundentschädigung habe, um dies dem Reisebüro vorzulegen.

    Abgesehen davon habe ich mich auch beim Verbraucherschutz im Juni 2020 informiert, auch von dort Mail-Bestätigungen dass das Reisebüro keinen Anspruch hat. Das weiß das Reisebüro, und das weiß ich, aber trotzdem fragt es regelmäßig nach, ob ich nun schon die Bundentschädigung erhalten habe. Und will sonst nach wie vor das Geld von mir (4.200 €, gebucht für 5 Personen).

    So, fertig. Hat irgendjemand den gleichen Fall und kann helfen? Danke für die Geduld beim Lesen meines langen Textes.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1622446448126

    Verstehe ich richtig, dass die Zahlung zunächst an das Reisebüro erging und dann dort auch wieder belastet wurde? (Damit ist auch eine Kommunikation des Chargeback hinfällig!)

    Inzwischen hatte das RB jedoch die Weitergabe an den Veranstalter veranlasst, korrekt?

    Falls das so richtig ist muss es seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Gegen dich hat es keinerlei Ansprüche und müsste inzwischen auch klar sein, dass du keine Entschädigung vom Bund erhältst - auch nicht bei rechtzeitiger Anmeldung.

    Dein Schaden ist ja bereits ausgeglichen.

    Teile ihnen mit, sie mögen dich bitte nicht mehr behelligen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MaMa_0654
    Dabei seit: 1622218807324
    Beiträge: 4
    geschrieben 1622447983118 , zuletzt editiert von MaMa_0654

    Ganz herzlichen Dank, lieber vonschmeling.

    Ich nehme an, dass das Reisebüro die Weitergabe an den Veranstalter veranlasst hat.

    Bei der Einzugsermächtigung habe ich folgenden Text unterschrieben:

    1. Hiermit ermächtige ich den Vertragspartner, Schmetterling International GmbH & Co. KG....oder ein von diesem beauftragtes Unternehmen, den Betrag in Höhe von 1.308,- von meiner Kreditkarte einzuziehen (das war die Anzahlung) und wurde auch auf dem Kontoauszug so genannt.
    2. Einwilligung: Das Unternehmen darf folgende Daten über die Zahlung speichern, für Abrechnungszwecke und Festlegung künftiger Zahlungsverfahren nutzen und auf dieser Basis den angeschlossenen Vertragspartnern eine Zahlungswegempfehlung übermitteln: Das Kartenverfallsdatum bis zum Ablauf der Gültigkeit der Karten, das Nichteinlösen einer Kreditkartenabbuchung aus unbestrittener Forderung (Rücklastschrift) bis zum Forderungsausgleich, sowie zum Zweck der Missbrauchskontrolle.

    Der Restbetrag von 3.924,- wurde vom Reisebüro d i r e k t abgebucht (nicht Schmetterling)

    Chargeback war Gesamt-Reisebetrag abzüglich der 1. KAERA-Zahlung, Gutschrift-Absender BUCHER.

    Hoffentlich jetzt nicht doppelt mein Beitrag, wollte nur die kleine Korrektur einschieben (fett gedruckt), will den Namen des Reisebüros nicht nennen.

    Du scheinst Dich gut auszukennen, deshalb nochmal dieser Nachtrag.

    Ich bin schon seit 90 Minuten in der Warteschleife der hotline um zu erfragen, ob ich in diesem Fall eine mail vom Bund bekommen könnte, dass mir auf Grund des chargebacks keine Bundentschädigung zusteht. (Gerade stumm und dann Besetztzeichen)

    Ich bin gespannt, ob Du das auch noch kommentieren kannst, ansonsten hast Du mir mit Deiner ersten Antwort schon geholfen - nach unzähligen schlaflosen Nächten und wochenlangen Recherchen bei Verbraucherschutz etc.

    Also nochmal herzlichen Dank für Deine Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1622448670756 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist doch vollkommen eindeutig, dass du keinen Anspruch auf Entschädigung (mehr) hast, wozu braucht´s da noch eine Bestätigung vom Bund? Ich glaube auch nicht, dass sie so etwas herausgeben, also spar dir die Zeit in der Warteschleife ... :wink:

    Heute endet die Frist zur Einreichung von Dokumenten - was glaubst du wohl was da los ist bei der Hotline?

    Das Reisebüro war berechtig zum Inkasso, hat dein Geld ordnungsgemäß weitergeleitet und ist somit Gläubiger des Insolvenzverwalters.

    Ich finde es einigermaßen absurd, die Kosten für eine abgesagte Reise von dir zu beanspruchen. Ich würde das mal ganz unumwunden schriftlich mitteilen mit dem Schlusssatz, jeglichen Schriftverkehr ab sofort zu ignorieren.

    Nochmal: Du hast dich vollkommen korrekt verhalten und kannst die Akte für dich schließen.

    Letzten Endes ist es allerdings auch sehr bemerkenswert, wie intensiv du dich mit der Sache befasst - Kompliment! Ich denke, fast jeder andere hätte nach der Erstattung gesagt "Blast mir den Schuh auf!" und sich überhaupt nicht mehr gekümmert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MaMa_0654
    Dabei seit: 1622218807324
    Beiträge: 4
    geschrieben 1622475074157

    Danke, danke, danke:nose:

    Meine Freunde könnten Dir bestätigen, dass es meine persönliche Note ist, mich in Dinge, die für mich nicht geklärt sind, so intensiv reinzuhängen. Ich hab da keine Ruhe, mein Pflichtgefühl will immer niemanden im Stich lassen. Ich weiß, andre denken anders.

    Mein früherer Vorgesetzter traf mal die Aussage, ich sei zu detailverliebt:grin:

    Also lieber vonschmeling, Du hast dafür gesorgt, dass mir ein Felsbrocken vom Herzen gefallen ist. Und ich habe gar nicht damit gerechnet, dass ich so prompt und sachkundig von jemand hier bedient werde. Grandios!!!

    Und Dankeschön auch an alle Teilnehmer dieses Forums, es hat mich zwar eine Woche Zeit gekostet, mich da durchzuwurschteln, aber es hat mich auch wirklich bereichert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1622478396218

    :relaxed:...

    Bleib dabei - auch angenehme Sachverhalte kann man hier wunderbar austauschen! :sunny:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MaMa_0654
    Dabei seit: 1622218807324
    Beiträge: 4
    geschrieben 1622491387183

    Gern. Vielleicht kann ich ja auch mal jemand helfen.

  • Manni_1987
    Dabei seit: 1622739203428
    Beiträge: 2
    geschrieben 1622740204735

    Hallo,

    nachdem ich mich in dem Forum die letzten 1 1/2 Jahre sehr gut über das Rückerstattungsverfahren informieren konnte, habe ich diesmal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann oder in der gleichen Situation steckt.

    Wir haben im September 2019 eine Reise für 3.300€ nach Griechenland gebucht und 17,5% über Zürich und den Rest über VISA-Chargeback erstattet bekommen. Damit war der Fall für mich soweit erledigt und ich habe meine Forderung nie über das Portal der Bundesregierung angemeldet (so wurde es für Leute mit Chargeback ja auch gesagt).

    Jetzt habe ich durch Zufall gelesen, dass die Quote von der Zürich Versicherung ca. 26,4% angehoben wurde. Kaera/ Zürich schreibt auf der Homepage, dass die erhöhte Quote über die Erstattung des Bundes abgewickelt wird und sie selbst nicht mehr tätig werden. Aber ich habe mich ja nie über das Portal des Bundes angemeldet und dementsprechend kann das Ganze für mich darüber auch nicht abgewickelt werden. Und nun zu meiner Frage:

    Was heißt die Erhöhung der Quote für mein Chargeback und wie komme ich an das Geld von Kaera, wenn VISA das Chargeback um die erhöhte Quote verringert? Hätte ich in irgendeiner Weise tätig werden müssen oder muss jetzt irgendwie tätig werden?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielleicht steckt ja jemand in derselben Situation.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1622740892446

    Niemand wird von dir die Differenz fordern, ggf. nimmt die acquirer bank die Zurich darauf in Anspruch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1622841999616

    Wäre übrigens willkommen, wenn die diversen "Auszahlung erfolgt" Kandidaten ohne Zahlungseingang mal ein Update posten und zudem auch jene, die angeblich nochmal korrigieren / ergänzen sollten jedoch keinen Zugriff auf die Funktion hatten.

    Danke!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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