Wie wäre es denn mal mit diesem Rechenbeispiel:
Die Versicherung tritt ein für alle Schäden der Kunden, die sich am Insolvenztag im Urlaub befunden haben und der Kunden , die eine Reise mit Abreisedatum bis 31.10.2019 gebucht und Anzahlung oder Restzahlung ( natürlich auch nur für Reisen innerhalb dieses Zeitraumes) geleistet haben. Dazu kommen die Schäden des anderen insolventen Veranstalters.
Wieviele Kunden das für diesen Zeitraum von knapp sechs Wochen betrifft, vermag ich natürlich nicht zu sagen, ist aber wahrscheinlich für den IV recht einfach zu überblicken.
Da bei vielen Kunden noch gar keine Abbuchung erfolgt ist, kann ich mir vorstellen, dass die Aussagen der Experten in Touristik aktuell und der Tagesschau doch nicht so unglaubwürdig sind und die Geschädigten ihr Geld zurück bekommen.
Für die Reisen ab 1.11. gibt es halt noch keine klare Ansage, aber zumindest steht die Versicherungssumme erneut zur Verfügung.
Forderungen von Hotels, Transferunternehmen, Reisebüros usw. aus dem Sommer sind Insolvenzmasse.