@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Das ist ja quatsch! Der insolvenzverwalter hat die Verträge gekündigt und damit die Gegenleistung aufgelöst, wofür soll dann die Leistung des Kunden sein und auf welcher Grundlage will er die einklagen?
ausnahme: Urlaub hat stattgefunden und Lastschrift würde trotzdem zurückgegeben.
weitere Info meinerseits:
amex erlaubt aktuell chargeback für Hotel und flugbuchungen, nicht aber für Pauschalreisen. Ferner sind sie mit dem insolvenzverwalter bzw. Kaera in Kontakt. Ob sich das noch ändert, keine Ahnung...Mader Druck durch dkb/Visa wird aber zunehmen, keine Frage.