Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • waldbader
    Dabei seit: 1569265605775
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    geschrieben 1569678977682

    @falconwing sagte:

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.

    Das ist ja quatsch! Der insolvenzverwalter hat die Verträge gekündigt und damit die Gegenleistung aufgelöst, wofür soll dann die Leistung des Kunden sein und auf welcher Grundlage will er die einklagen?

    ausnahme: Urlaub hat stattgefunden und Lastschrift würde trotzdem zurückgegeben.

    weitere Info meinerseits:

    amex erlaubt aktuell chargeback für Hotel und flugbuchungen, nicht aber für Pauschalreisen. Ferner sind sie mit dem insolvenzverwalter bzw. Kaera in Kontakt. Ob sich das noch ändert, keine Ahnung...Mader Druck durch dkb/Visa wird aber zunehmen, keine Frage.

  • Falconwing
    Dabei seit: 1207353600000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1569679011839

    @sonnestrand75 sagte:

    Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?

    Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1569679469230

    @falconwing sagte:

    Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.

    Aber genau das meinte ich.

    Die nicht abgebuchten Restzahlungen waren im Zeitraum vor der Insolvenz und vor der Absage.

    Diese Gläubiger sind im Vorteil gegenüber Gläubigern, die per KK oder Überweisung bezahlt haben.

    Die Fälligkeit war ja da...

  • SchoSeb
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    Beiträge: 5
    geschrieben 1569679779189 , zuletzt editiert von SchoSeb

    @falconwing sagte:

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.

    Soweit ich das Thema Chargeback (bei Kreditkarten) verstanden habe, liegt das finanzielle Risiko dabei bei der sog. Acquirer Bank, also die Bank, die für Thomas Cook die Kreditkartenzahlungen abwickelt. Von der bekomme ich im Falle eines erfolgreichen Chargebacks mein Geld zurück, auch wenn es zwischenzeitlich bereits bei Thomas Cook gelandet und damit Teil der Insolvenzmasse sein sollte.

    https://www.netpay.co.uk/blog/blog-posts/2019/09/impact-of-thomas-cook-on-the-card-payments-industry/

    Aussicht auf erfolgreichen Chargeback gibt es aktuell aber nur bei Reisen ohne Sicherungsschein (Hotel/Flug only), die bereits offiziell vom RV abgesagt wurden. Bei Pauschalreisen werden Anträge scheinbar mit Verweis auf den Sicherungsschein abgelehnt.

    Vielleicht habe ich das aber auch missverstanden.

  • Joergen78
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    geschrieben 1569680089645

    @sonnestrand75 sagte:

    Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?

    Nein! Sinn eines Insolvenzverfahrens ist unter anderem den Insolventen vor eigenmächtigen Rückgriffen der Gläubiger zu schützen. Ein Insolvenzverfahrens macht keinen Sinn, wenn dem Insolvenzverwalter nicht klar ist, mit welchem Kapital er noch arbeiten kann, weil sich stündlich der Kontostand ändert, in dem Gläubiger einfach Kapital abziehen. Deshalb dürften bereits getätigte Zahlungen Bestandteil der Insolvenzmasse sein. Deshalb sind Rückbuchungen und ChargeBackVerfahren rechtlich heikel, weil man damit eigenmächtig Kapital der Insolvenzmasse entzieht. Ich glaube, dass deshalb Kreditkarteninstitute wieder Abstand vom ChargeBack genommen haben.

    Eine noch nicht gezahlter Betrag dürfte kein Teil der Insolvenzmasse sein. In dem Falle müsste sich der Insolvenzverwalter erklären, ob er die Reise noch garantieren und durchführen kann. Wenn ja, würde auch der Gesamtbetrag fällig. Man bekäme dafür aber auch die gebuchte Reise. Wenn der Insolvenzverwalter die Reise nicht garantieren kann, dürfte er auch keinen Anspruch auf die Restzahlung haben.

  • Joergen78
    Dabei seit: 1569240276665
    Beiträge: 31
    geschrieben 1569681931943

    @sonnestrand75 sagte:

    Aber genau das meinte ich.

    Die nicht abgebuchten Restzahlungen waren im Zeitraum vor der Insolvenz und vor der Absage.

    Diese Gläubiger sind im Vorteil gegenüber Gläubigern, die per KK oder Überweisung bezahlt haben.

    Die Fälligkeit war ja da...

    Ich vermute mal, dass die Reise im Absagezeitraum (also vor dem 31.10.) hätte stattfinden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie noch zu Zahlung für eine Leistung aufgefordert werden, die nicht erbracht wird. Durch die Probleme mit der Deckungssumme würde der Insolvenzverwalter ja Ihr Vermögen vorsätzlich schädigen. Ein Insolvenzverwalter soll ja gerade Schäden abmindern und nicht erhöhen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569681948243

    @reiseamazone1970 sagte:

    Gerade gelesen, aufpassen!

    https://www.travelklima.de/thomas-cook-betrug/?fbclid=IwAR1ZLJYp56Zzh77UHN62fXAdhjPecvW-_3TXNcX9g_IDxiPFoTsknLe6iWc

    Sorry, aber dass das nur ein Fake sein kann sieht ein Blinder mit dem Krückstock ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1569682353420

    @vonschmeling sagte:

    Sorry, aber dass das nur ein Fake sein kann sieht ein Blinder mit dem Krückstock ... :wink:

    ...in der Hoffnung, schnell das Geld erstattet zu bekommen, wird leider er ein oder andere seine Daten übermitteln.....

  • ASteinweg
    Dabei seit: 1171929600000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1569682449015

    @mucmuli sagte:

    Heute wurde vor dem Dorfsupermarkt hier ein neues Riesen-Werbeplakat geklebt. "Urlaubsglück mit Neckermann Reisen verdoppeln". Ich kam mir ziemlich verarscht vor. Klar, sicher war das vorher gebucht usw. - aber man fühlt sich extrem mies, wenn man an genau das Unternehmen 6000 Euro verloren hat, das plakatiert.

    Ja, Urlaubsglück sieht anders aus! In Lübeck an einer belebten Kreuzug wurde das auch frisch plakatiert - und ich muss zweimal am Tag dort vorbei... Wir sollten am 9.11. nach Ägypten fliegen, schauen wir mal.

  • Joschua100
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    Beiträge: 20
    geschrieben 1569682746565

    hab eine Reise gebucht, die nach dem 31.10. stattfindet. Hat sich schon jemand getraut über einen anderen Veranstalter neu zu buchen? Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass im Laufe der nächsten Woche Aussagen zu den Reisen ab 1.11. erfolgen? Ich weiß dass das alles Glaskugel gucken ist, aber andere Einschätzungen können mir vielleicht bei einer Entscheidung helfen.

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