Es wird kein Arbeittgeber, Gesundheitsbehörde, Dorfbewohner, Zweite Freundin oder sonst wer von der Grenzpolizei informiert.
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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geschrieben 1593888426348 , zuletzt editiert von Unglaeubiger
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geschrieben 1593888687113
Es bleibt die Selbstanzeige. Servus
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geschrieben 1593893069949
Nebelkerze.
Der AG kann androhen was er will, ggf. muss er das erst einmal vor Gericht durchbringen.
Dazu kam es logischer Weise bisher noch nicht.
Ich nehme allerdings ebenfalls an, dass allein die Ankündigung schon eine erhebliche Wirkung auf einen Arbeitnehmer entfalten kann.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1593894339600
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geschrieben 1593895268895
@Ungläubiger
Gleichwohl wird ein Arbeitgeber erfolgreich die Bekanntgabe des Reisesziels seines Arbeitnehmers verlangen dürfen und bei "Risikogebieten" ggf. aufrüsten bei seinen Regularien.
Wie gesagt - ob er das dann tatsächlich auch darf und den Anspruch auf Einkommensfortzahlung gegenüber der Behörde dadurch obsolete wird ist rechtlich - wie so vieles im Zusammenhang mit der Covid19 Pandemie! - noch nicht rechtlich geklärt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1593901473116
So wird's sein.
Wenn die Türkei Risikogebiet ist und die Reisewarnung steht, wird @ingridjohanna's Urlaub vom RV gecancelt. Wenn die Türkei kein Risikogebiet ist und die Reisewarnung aufgehoben ist, kann der AG auch nicht die Reise dorthin verbieten.
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geschrieben 1593918370706
Hallo! Wir haben vom 25.7.-1.8. eine Pauschalreise über Vtours gebucht. Hotel: Selectum Luxury Resort Belek, Flug: Linz-Antalya
Heute habe ich eine Mahnung erhalten, dass der Restbetrag (ca. 1800 €) der Reise noch nicht einbezahlt wurde und sollte die Restzahlung nicht bis 13.7. erfolgen eine kostenpflichtige Stornierung vorgenommen wird.
Telefonisch ist der Reiseveranstalter nicht erreichbar; lediglich ein Tonband läuft.
Grundsätzlich würden wir die Reise antreten. Wir halten es jedoch für Utopie, dass die Reise stattfinden kann. Das Hotel gilt als derzeit geschlossen laut Homepage (ohne Wiederöffnungsdatum), noch konnte ich es auf der Zertifizierungsliste finden. Flüge von Linz gibt es aufgrund der Reisewarnung derzeit auch nicht, laut Flughafen sind auch keine Abflüge in nächster Zeit vorgesehen. Die Maßnahmen werden aufgrund der wieder steigenden Zahlen in Österreich täglich verschärft, Schulen wieder geschlossen, Reisewarnungen ausgeweitet.
Aufgrund dessen, wollen wir auch den Restbetrag gar nicht mehr einbezahlen; führt ja letztlich nur dazu, dass alles (wahrscheinlich mühsam und zeitliche verzögert) retourniert werden muss.
Ich bin jetzt sehr verunsichert, ob wir den Restbetrag aufgrund der angekündigten kostenpflichtigen Stornierungen nicht doch einzahlen soll? (Auch wenn es mir widerstrebt) Vielleicht habt ihr da ja eine Empfehlung!
danke, lg
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