• ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1593866928954

    manno warum kann man Geschriebenes icht mehr korrigieren.. Positiv sollte es bei Test heissen..

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1593868213774 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das kannst du nur wenn noch kein anderer etwas geschrieben hat..:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 2773
    geschrieben 1593869243164

    danke HABERLING..

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1593870363224 , zuletzt editiert von Kourion

    @ingridjohanna

    Vielleicht wirst du doch einmal einen Blick auf die von mir schon auf der Vorseite verlinkte Seite zu den aktuellen Regelungen der Veranstalter ( klick )

    Keiner der diversen Veranstalter bietet aktuell eine kostenfreie Stornierung für Abreisen ab dem 19.09.2020 an. (Ich lasse mich aber gerne berichtigen, falls ich etwas übersehen habe.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593870661083 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Korrekt, und wenn man jetzt entscheidet, die Reise im September nicht anzutreten, kann man stornieren - aber halt eben zu den vereinbarten Kosten.

    Daran wird auch ein Anwalt nichts richten ...

    Last not least sind Aufrufe "hallo HC" hier vollkommen sinnlos - keiner der Verantwortlichen liest hier mit und wird beherzt ein Storno rauslassen ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1593872754289

    @ingridjohanna

    Es wird im September nur kostenfrei vom Reiseveranstalter storniert werden, wenn dann die Reisewarnung noch besteht. Ansonsten, siehe meinen Betrag früher am Tag.

  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1593882771579 , zuletzt editiert von Nippynell

    @ingridjohann

    hallo Namenskollegin, ich musste etwas schmunzeln,da du ebenso emotional so gut drauf bist wie ich.

    Ich selber finde es eine Frechheit vom Arbeitgeber solchen Druck aus zu üben,man kann ebenso mit einer Bauchgrippe oder sonstigem

    zurückkommen,hat es alles schon gegeben,mein Sohn war vor 2 Jahren dort im Krankenhaus mit Bauchgrippe,,da wurde diese Erkrankung nicht so eng gesehen.Ok, soch eine schlimme verlaufende Coronageschichte kann sehr lange gehen, aber wer rechnet denn mit sowas,ich nicht,sonst muss man zu Hause bleiben,der Punkt ist, wenn sich einer am Bodensee- Urlaub mit dem genau gleichen anstekt ,da wird nicht

    mit Entlassung gedroht,obwohl es das selbe ist, das kann es doch nicht sein.

    Ich werde mich gut absichern,versicherungstechnisch ,obwohl ich nich damit rechne mich an zu stecken.

    Mir ist es auch nicht zu viel, einen Test dort in der Türkei machen zu lassen,das ist es mir wert,Geld und Zeit dafür zu investieren.

    Angst ist leider kein Rücktrittsgrund,die du leider hast.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1593887199924

    @ingridjohanna sagte:

    Meine Freundin hat von ihrem Arbgeitgeber Nachricht bekommen, wer in die Türkei fliegt und in Quarantäne muss bekommt keine Lohnfortzahlung. 2 meiner Arbeitstellen haben mir auch gesagt falls ich in die Türkei fliege brauche ich nicht mehr zu kommen.

    Ich möchte mal bezweifeln, dass die Arbeitgeber hier haltbare Position beziehen. Schon gar nicht für eine Reise im September unter der Annahme, dass die Reisewarnung aufgehoben ist und die Türkei nicht mehr auf der Liste der Risikoländer ist.

    Empfehlung: durch einen Arbeitsrechtler unter Vorlage der genauen Aussagen des AG beraten lassen.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1593888148437 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Warum noch Geld für eine Rechtsberatung ausgeben, wenn die Situation eindeutig geklärt ist ?

    • wer seinen Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringt, hat keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei einer Quarantäne
    • wird eine Region erst während des Urlaubs als Risikogebieten eingestuft, so besteht während einer eventuellen Quarantäne Anspruch auf Fortzahlung

    https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2020/06/30/lohnfortzahlung-nach-urlaubsrueckkehr-aus-einem-corona-risikogebiet-haeusliche-quarantaene-auf-kosten-des-arbeitgebers/

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1593888240791

    ok, passt. Danke @jlechtenboehmer

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