• von Maraike
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    gesperrt
    geschrieben 1596715139850

    Die Reisewarnung ist aufgehoben, wir möchten unsere gebuchte Pauschalreise (Alltours Oktober) antreten. Falls der Coronatest vor Rückreise positiv sein sollte, was kommt dann auf uns zu. Wie muss ich mir die Quarantäne vorstellen, kann man im Hotel bleiben,wenn man keine Symptome hat, wer organisiert dann die Rückreise, muss ich alle Kosten selbst tragen

    Ich bin so unsicher

    Lieber Fehler machen,als so zu tun, als sei man perfekt.
  • Bienekind
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    geschrieben 1596717761674 , zuletzt editiert von Bienekind

    Hier in diesem Artikel, der nur 1 Seite vorher, um 10.23, !!! verlinkt wurde, steht einiges dazu.

  • sl14
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    geschrieben 1596718031757

    @zwuckel sagte:

    Guten Morgen,

    habe von den türkischen Hoteliers fast nichts anderes erwartet. Wie immer engagiert, einfallsreich und flexibel. Daumen hoch!

    Was bleibt ist die Sorge um eine Quarantäne vor Ort, das hat nichts mit der Türkei als solches zu tun. Kann mir nicht vorstellen das AG und Kollegen dafür viel Verständnis aufbringen werden.

    Hi.

    Nochmal: Wenn Quarantäne = dann 99%. COVID-19, dann krank. Egal wo du bist, dein AG sollte doch sehen, dass du krankgeschrieben bist.

    Grüße

  • vader70
    Dabei seit: 1429660800000
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    geschrieben 1596718832898

    @von Maraike

    Sicher wirst Du alle Zusatzkosten selber tragen müssen. Von der Übernachtung, übers Essen bis hin zum Rückflug. Warum soll jemand anders dafür aufkommen? Wenn Du Pech hast und den Test am Flughafen machst, hast Du nicht einmal mehr ein Zimmer, dann kommst Du in irgendein Quarantänehotel, was auch immer das sein mag. ZUdem bekommst Du Ärger mit deinem Arbeitgeber, denn Du bist in türkischer Quarantäne, somit gibt es keine Lohnfortzahlung in diesem Fall. Vor dieser Maasschen Entscheidung haben es potentielle Türkei Urlaiuber besser gehabt, Test in Deutschland, evtl. Quarantäne zu Hause, keine zusätzlichen Kosten, jetzt alles komplizierter.

    Aber sein versichert, für die Kosten wirst Du alleine aufkommen müssen, würde ja auch 0 Sinn machen wenn das jemand anders wäre.

  • flaggde
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    geschrieben 1596719668688 , zuletzt editiert von flaggde

    Sicherlich verkompliziert eine Quarantäne im Ausland die Situation.

    @Vader70, wie kommst du auf den Ärger mit dem Arbeitgeber und fehlende Lohnfortzahlung? Wenn man nicht gerade einen Langzeiturlaub in der TR verbringt, kann man in vielen Fällen rein theoretisch das Virus auch schon aus Deutschland mitgebracht haben. Und wenn das Virus in D nachgewiesen worden wäre, müsste der Betroffene ebenfalls in Quarantäne und seine Arbeitskraft stünde nicht zur Verfügung. Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber ist wohl eher froh, wenn das Virus erkannt wird und eben nicht ins Unternehmen eingeschleppt wird und der Betroffene nicht ernsthaft erkrankt!

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1596719827588

    @rejbodenheim sagte gestern um 17:18 auf Seite 261:

    [...]

    Und es ist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchaus relevant, ob man sehenden Auges in ein Risikogebiet gereist ist oder nicht. Siehe diese Seite, auch wenn es viel zu lesen ist.

  • flaggde
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    geschrieben 1596720370285 , zuletzt editiert von flaggde

    @RJBodenheim

    Das AA hat die Reisewarnung aber für bestimmte Gebiete aufgehoben.

    Ausserdem ist ein Türkeiurlauber nicht zur Sicherheit in Quarantäne, sondern weil das Virus nachgewiesen werden konnte. Und wenn jemand bspw. 10 Tage verreist, kann er sich das Virus auch schon zu Hause eingefangen haben, nicht erst im Urlaub.

    M. a. W.: Das Thema dürfte noch zu klären sein und ist nicht wie von @vader70 behauptet eindeutig.

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • vader70
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    geschrieben 1596720590812

    @flaggde

    weil eben zur Zeit noch gar nicht geklärt ist, ob eine türkische Quarantäne gleichzusetzen ist wie eine Krankschreibung. Wird dies gleichgesetzt gibt es kein Problem mit der Lohnfortzahlung, ist sie es aber nicht - und aktuell ist sie es nicht - dann ist es auch vorbei mit der Lohnfortzahlung. Das dürfte aber wohl noch das geringste Problem für @von Mareike sein, irgendwine Regelung kann man im Normalfall mit dem Arbeitgeber treffen, sei es Urlaubstage nehmen, oder Überstunden oder in dümmsten Fall unbezahlter Urlaub. Was meiner Meinung nach eher so ein schwarzes Loch ist, sind die Zusatzkosten der Quarantäne (Übernachtung, Verpflegung und Rückflug) die sicherlich der Reisende tragen muss, warum auch nicht? Vergesen tun leider die meisten dass die Türkei nach wie vor auf der RKI Liste steht, lediglich 3 Regionen sind davon ausgenommen, ich keine keinen Arbeitgeber der es toll findet dass seine Mitarbeiter in die Türkei reisen, unabhängig von der Region. Besser wäre es gewesen die Reisewarung so zu belassen wie sie war, dann hätte man sich wenigstens die mögliche türkische Quarantäne gespart.

  • Petra999
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    geschrieben 1596721098895

    Beim rki steht die komplette Türkei auf der Liste. Beim auswärtigen Amt sind die reisewarnungen zum Teil weg. Die zwei sind komplett verschiedene Sachen. Und wenn du in ein risikogebiet gehst und in Quarantäne kommst, egal ob dort oder zuhause und nicht arbeiten kannst, hast du kein Recht auf Lohnfortzahlung, da du das hättest vermeiden können, du warst ja gewarnt. Das ist Fakt und jeder grosse arbeitgeber, wie z.b. Daimler hat das seinen Angestellten schon vor Wochen so mitgeteilt. Jetzt zieht sogar der Staat und Bund nach und vermittelt das seinen Angestellten ganz deutlich. Das ist uebrigends vollkommen rechtens

  • flaggde
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    geschrieben 1596721253769 , zuletzt editiert von flaggde

    @vader70

    Es kann wohl kaum entscheidend sein, wo die Quarantäne stattfindet oder besser: wo das Virus zufälligerweise nachgewiesen wurde, sofern der Urlaub eine bestimmte Dauer nicht überschreitet.

    Wer sich eine unfreiwillige Verlängerung nicht leisten kann/will, muss eben stornieren.

    Urlaub 2020: Haustralien...
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