In BW gibt es keine Verpflichtung zum 2. Test nach 5 Tagen, er wird aber empfohlen und kann von den GesundheitsämterN auch angeordnet werden.
Aber: etliche Arbeitgeber, darunter auch meiner (und das ist keine Pommesbude sondern ein sehr großer) ordnen auch bei negativen Tests Homeoffice an. 14 Tage. Wenn das nicht geht, muss man Urlaub oder Überstunden nehmen. Wenn das auch nicht geht mangels Masse gibt es 14 Tage kein Gehalt. Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.
Also, besser vor der Reise die Regelungen im Betrieb abchecken, die gehen oftmals über die Verordnungen hinaus. Da geht's um so Dinge wie Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Betriebsangehörigen etc. Und das git für alle Risikogebiete nach RKI.