• NeckarSchwabe
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    geschrieben 1597217843550 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    In BW gibt es keine Verpflichtung zum 2. Test nach 5 Tagen, er wird aber empfohlen und kann von den GesundheitsämterN auch angeordnet werden.

    Aber: etliche Arbeitgeber, darunter auch meiner (und das ist keine Pommesbude sondern ein sehr großer) ordnen auch bei negativen Tests Homeoffice an. 14 Tage. Wenn das nicht geht, muss man Urlaub oder Überstunden nehmen. Wenn das auch nicht geht mangels Masse gibt es 14 Tage kein Gehalt. Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.

    Also, besser vor der Reise die Regelungen im Betrieb abchecken, die gehen oftmals über die Verordnungen hinaus. Da geht's um so Dinge wie Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Betriebsangehörigen etc. Und das git für alle Risikogebiete nach RKI.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1597217999957 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Mal eine Info die für Türkeiurlauber wichtig ist.

    Momentan sind es schon deutlich über 50 Hotels, die einen Test direkt im Hause anbieten.

    Der Veranstalter Bentour hat hierzu eine Liste veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird.

    Hier gehts direkt zur PDF--klickmal

    Aber auch die anderen Infos sind ganz hervorragend aufbereitet-

    Hier gehts zu Sonderseite

    Ich mache aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einen separaten Info- Thread Thread hierzu auf--klick zum Info-Thread mit Liste

    Diskussionen über das Therma bitte nicht im Info-Thread, sonder hier. Danke

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1597219446647

    Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.

    Sagt wer und ist wo nachzulesen?

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1597220545802 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    Ich schreibe es gerne nochmal : wer als Arbeitgeber einigermassen den Durchblick hatte / hat, hat schon vor Wochen schriftlich an alle Mitarbeiter darauf hingewiesen was passieren kann !, wenn man Urlaub in einem Risikogebiet macht und sich damit abgesichert.

    @Neckarschwabe : ich kenne diese Regelungen ebenfalls und würde hier auch veröffentlichen , wenn nicht nachvollziehbar

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597220778849

    @Günter : wollen wir mal hoffen, dass auch alles so umgesetzt wird ! Ändert aber nichts daran, dass jeder Urlauber das Eigenrisiko Quarantäne im Anschluss an den Urlaub hat.

    Ich ! persönlich fände eine Regelung prima , die dem einen oder anderen Urlauber ermöglichen würde, sein Rückreisedatum ohne grosses Theater zu korrigieren.

  • EinfachIch1
    Dabei seit: 1518466004297
    Beiträge: 15
    geschrieben 1597220998681

    Ist bei uns auf der Arbeit ebenso kommuniziert wurden.

    Mit dem Homeoffice hätte ich keine Probleme, aber was, wenn man Ende Oktober falsch positiv in der Türkei getestet wird (auch eine Erkältung sind Corona-Viren)?

    14 Tage Quarantäne in der Türkei kann weder ich, noch das schulpflichtige Kind "absitzen".

    Und ich finde schon, dass das eine starke Veränderung der Bedingungen ist. Als wir gebucht haben, waren diese nicht so. Daher sollte eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung (meinetwegen auch als Reisegutschein) selbstverständlich sein.

    Wir haben aber über einen X-Veranstalter gebucht (die selbe Reise ist jetzt bei Nicht-Xlern um einiges billiger), so dass wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen und kostenpflichtig stornieren.

    Ich behalte mir, aber je nach Antwort von HC und dem Veranstalter (die steht noch aus und am Telefon werden nur die bearbeitet, die in 14 Tagen fliegen) vor, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu beauftragen.

    Für mich haben sich die Reisebedingungen so verschlechtert, dass es mir nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch nicht gebucht.

  • Zwiebelmaus43
    Dabei seit: 1471996800000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1597221429885

    Bodenheimer, Verordnung ist mir nicht bekannt, Arbeitgeber hat sein Hausrecht wahrgenommen

  • Bademeister2020
    Dabei seit: 1575900922331
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    geschrieben 1597221921542 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @einfachich1

    XXXEdit: Ellenlanges Zitat (wozu?) entfernt--setze doch ein @ ...und betätige diesen ButtonXXX

    :arrow_down:

    Es wäre interessant was der Jurist dazu sagt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597222183632

    Das wirst du schon noch erfahren, Bademeister2020 ...

    @Zwiebelmaus

    Du wurdest nach der Quelle deiner Aussage gefragt - bitte gib die an.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1597223398708 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich heisse zwar nicht Zwiebelmaus, kann aber weiterhelfen !Basis ist das IfSG. Auf Deutsch Infektionsschutzgesetz.

    Hier ausnahmsweise mal ein Zitat ( Link zwecks Quelle darunter)

    Entscheidend ist der letzte Satz.

    Ich könnte, wie schon erwähnt, auch das interne Schreiben des AG veröffentlichen, werde das aber aus Gründen des persönlichen Schutzes nicht tun.

    XXXEdit--Sorry --- auch für Dich gilt Verlinkung und anteasern(hast Du ja gemacht) -- Kein Copy & PasteXXXXX

    https://www.lk-wolfenbuettel.de/Aktuelles/Presse/Corona-Virus-Wer-muss-in-Quarantäne-und-wann-wird-getestet-.php?object=tx,3282.5&ModID=7&FID=3282.10993.1&NavID=175.225.1

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