• shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1597223836872 , zuletzt editiert von shippysly

    Der letzte Satz ist aber erst dann wichtig, wenn ich eine Quarantäne anordnen kann...

    Jetzt zitiere ich aus gleicher Quelle

    Als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet brauchen Sie sich nicht abzusondern und beim Gesundheitsamt zu melden, wenn Sie ein ärztliches Zeugnis und negatives Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorweisen können. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. 

    Also ganz dünnes Eis...

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597224514549

    Ja, aber denk bitte an die Vorgaben in MV, SH und Bayern.

    Die Schreiben, die ich kenne, berufen sich alle durchgängig auf die Fürsorgepflicht gegenüber allen AN auf Schutz für Leben und Gesundheit zu achten.

    Und nochmal :

    Reiserückkehrer , die aus Risikogebieten, in denen sie privaten Urlaub gemacht haben, zurück kommen, haben eine besondere Verantwortung. Ich rede nicht von Dienstreisen , die vom AG initiiert wurden und werden.

  • Petra999
    Dabei seit: 1584338338647
    Beiträge: 41
    geschrieben 1597224859267

    Bei uns in BW wird es von den großen Arbeitgebern genauso umgesetzt, wie Kastenwagen es beschrieben hat. Aktuell kann ich aus der Familie berichten, dass sogar die Stadt seinen Mitarbeitern zu urlaubsbeginn in ein nichtrisikoland 2 kostenfreie Tests mitgibt, einen nach rückreise und einen 7 Tage später, solange darfst nicht an den Arbeitsplatz. Und ich denke bei den Zahlen im Moment wird das auch noch bestimmt ausgeweitet.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1597225468682

    Ich wollte lediglich darauf hinweisen dass es unterschiedlichste betriebliche oder dienstliche Vereinbarungen gibt, die über die Verordnungslage hinausgehen. Das fußt letztlich auf dem Arbeitsrecht, auf der Fürsorgepflicht, auf der Pflicht die Arbeitskraft zu erhalten und sich nicht mutwillig zu entziehen etc.

    Außerdem ordnet der Arbeitgeber keine Quarantäne an, das darf er in der Tat nicht, aber er lässt einen nicht in den Betrieb.

    Wie gesagt, es ist besser sich vor der Reise nach den individuellen Bedingungen zu erkundigen als hinterher mit großen Augen wehklagend dazustehen.

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1597226002113

    Ich schlage vor, einfach mal zum eigentlichen Thema zurück zukommen.

    Hier wird mittlerweile soviel durcheinander gemischt, was einem Arbeitsrechtler die Haare zu Berge stehen lässt.

    Außerdem ist das hier ein Urlaubsforum und kein Fachforum für Arbeitsrecht.

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1597226523739

    Und darum bitte ich jetzt auch, Danke shippsly:thumbsup:

  • HolidayEddie
    Dabei seit: 1556527735905
    Beiträge: 10
    geschrieben 1597227085687

    Die Moral-Apostel sind genau so nervig wie diejenigen, die alles verharmlosen :sleepy:

    Ich war jetzt ein paar Tage hier nicht online und musste etliche, unübersichtliche Seiten zurückblättern um einigermaßen up-to-Date zu sein :relieved:

    Ich hoffe mal, dass ich jetzt alles richtig verstanden habe:

    • Die Reisewarnung für u.a. Antalya wurde aufgehoben
    • Urlaub dort ist möglich, allerdings muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegen, damit man zurück reisen darf
    • Einige Bundesländer (nicht jedoch BW, wo ich wohne) verlangen eine Quarantäne, bis ein zweiter negativer Test vorliegt(?)
    • Die Reisewarnung für die Türkei an sich, bzw die Deklarierung als Risikogebiet (ausgenommen der vier Regionen) bleibt weiterhin bestehen
    • Komme ich aus Antalya zurück, komme ich also nicht aus einem Risikogebiet

    Dementsprechend steht einem Urlaub, für Türkei-Reisewillige, doch nichts mehr im Weg. Für die Rückweise nach DE wird ein negativer Test vorgelegt und dann greifen die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.

    Ich hoffe, dass ich nichts falsch verstanden oder interpretiert habe :smirk:

  • TobiKK
    Dabei seit: 1562610953829
    Beiträge: 17
    geschrieben 1597228014258 , zuletzt editiert von TobiKK

    "Komme ich aus Antalya zurück, komme ich also nicht aus einem Risikogebiet"

    Doch ist noch ein Risikogebiet. Nur keine Reisewarnung mehr.

  • HolidayEddie
    Dabei seit: 1556527735905
    Beiträge: 10
    geschrieben 1597228252626

    Ok, dann weiß ich Bescheid

    Danke @TobiKK

  • Sven50
    Dabei seit: 1595163535543
    Beiträge: 25
    geschrieben 1597230425122

    Wie verhält sich das ? wenn ich aus einem Bundesland komme wo noch keine Quarantäne Vorschrift wirksam ist ,jedoch in einem Bundesland mit dem Flieger lande wo Quarantäne Vorschriften (5 Tage usw.) gelten ! Was ist dann für mich bindend?

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