• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597865855759 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Etwas zu unternehmen ist meine grundsätzliche Anregung, Kastenwagen :wink:

    Allerdings möglichst im Bewusstsein der Chancen und Risiken!

    Was meiner Ansicht nach immer vergessen wird ist die Tatsache, dass beide Vertragspartner von den Ereignissen gleichermaßen unverschuldet getroffen wurden und es nicht immer nur um die Sicht der Verbraucher gehen kann.

    Hier mal was zur Zerstreuung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bademeister2020
    Dabei seit: 1575900922331
    Beiträge: 65
    geschrieben 1597867022904

    Zu wieviel % sind die Hotels in der Türkek belegt? Gibt es da eine Grenze?

    Am Telefon wurde mir von Ferien Touristik heute mitgeteilt, man müsste auch ein anderes Hotel akzeptieren.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1597867212806 , zuletzt editiert von Kourion

    Ein anderes Hotel als das gebuchte ? "Man müsste ?

    Das ist mir aber so was von neu...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597867321571

    Ja, es gibt eine Grenze - allerdings in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Soweit erkennbar wird in keinem der geöffneten Hotels die Obergrenze der Belegung auch nur berührt ...

    Und glasklares Nein! Du musst keineswegs eine alternative Unterkunft tolerieren.

    Hierzu findest du Informationen im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Vorab: Selbst wenn die alternative Unterkunft objektiv mindestens gleichwertig ist kannst du sie ablehnen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bademeister2020
    Dabei seit: 1575900922331
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    geschrieben 1597867484244

    Das ist aber schon krass. Der Mitarbeiter von Ferien Touristik hat mich ohne Nachfrage darüber aufgeklärt. Er meinte es werden Hotels bis Oktober schließen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1597867619303 , zuletzt editiert von Kourion

    Das ist möglich, weiß ich nicht. Aber auch dann musst du kein anderes Hotel akzeptieren.

    Und nach der Aussage würde ich mich vor Reiseantritt auf jeden Fall erkundigen, ob das gebuchte Hotel noch geöffnet ist,

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Bademeister2020
    Dabei seit: 1575900922331
    Beiträge: 65
    geschrieben 1597867993115

    Danke!!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597868079206 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Leider, Bademeister2020 sind die Auskünfte teils dreist, sei es im Bezug auf Änderungen der Reisedaten oder des Anspruchs auf das gebuchte Hotel.

    Das ist imho auch nicht im Sinne der Vermittler, die ggf. ja zur Minna gemacht werden wenn was hinten hott geht.

    Er hat dich also nicht "aufgeklärt" sondern überrumpelt - mit einer Gott sei Dank längst obsoleten Methode (ein Grund, hier im Forum mal beiläufig nachzufragen im Zweifel!).

    Kurz und gut:

    Du hast Anspruch auf Unterbringung im von dir gebuchten Hotel, andernfalls ist der Vertrag beschädigt und die Leistung gilt als nicht erbracht / erbringbar.

    Last noch least kannst du dir natürlich einen Palazzo Prozzo als Alternative gönnen, es ist aber eben ganz allein deine Entscheidung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • xxursulaxx
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    geschrieben 1597907806195

    @vonschmeling sagte:

    Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.

    Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.

    Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.

    Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.

    Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.

    @vs, diese Aussage ist von dir vom 07.06.2020. Ist das dann jetzt nicht zutreffend für den User "Bademeister 2020", denn dem droht ja eine anschließende Quarantänepflicht? Nur mal so als Nachfrage.

    Gruß Ursula

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597908084155 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Seinerzeit ging es um die Quarantäne bei der Einreise im Urlaubsland - selbstverständlich muss man eine Reise nicht antreten, bei der man womöglich die gesamte Aufenthaltsdauer in Quarantäne verbringen muss (Stichwort außergewöhnliche Umstände § 651 BGB).

    Insofern ist es immer ganz ratsam auch den Kontext zu berücksichtigen, aus welchem man die Aussagen "pflückt".

    Trifft man am Urlaubsort vorhersehbar auf Verhältnisse, die einen Erholungsurlaub vollkommen unmöglich machen, kann man die Reise kündigen und der Veranstalter verliert seinen Anspruch auf den Reisepreis.

    Bei einer drohenden Quarantäne bei der Rückkehr fehlt es noch an jeglicher Spruchpraxis oder gesetzlicher Grundlage.

    Namhafte Rechtsgelehrte gehen davon aus, dass solche Hindernisse ersatzlos hinzunehmen seien, genau wie z.B. die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht, die ja auch nicht gerade besonders urlaubsverschönernd wirken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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