Ich habe mal eine Frage.
Wenn ich positiv getestet wurde in der Türkei und in Quarantäne muss, wie sieht es mit den Lohnfortzahlungen in Deutschland aus.
Bekomme ich rückwirkend in Deutschland einen krankenschein?
Ich habe mal eine Frage.
Wenn ich positiv getestet wurde in der Türkei und in Quarantäne muss, wie sieht es mit den Lohnfortzahlungen in Deutschland aus.
Bekomme ich rückwirkend in Deutschland einen krankenschein?
Das ist eine interessante Frage, auf die ich spontan keine konkrete Antwort weiß.
Üblicherweise wird im Krankheitsfall , egal wo Du krank bist / wirst , der Lohn weitergezahlt. Jetzt kommt aber das Risikogebiet zum Tragen. Wenn Dein Arbeitgeber im Vorfeld schon darauf aufmerksam gemacht hat, dass er das nicht toleriert , wirst Du schlechte Karten haben. Zumal Du ja nicht krank , sondern " lediglich " infiziert bist, respektive in Quarantäne.
Schau mal hier unter : Quarantäne im Ausland
Wirst Du aber in der TR krank , hast Dir das vorschriftsmäßig ! bescheinigen lassen, sollte es eigentlich kein Problem geben.
Türkei ist doch aber kein Risikogebiet wo wir hin fliegen..
Und wenn ich corona habe und mein Partner nicht..
Wie sieht es dann aus wenn er mit da bleiben muss wegen seinen Lohnfortzahlungen.
Soviele Fragen und nirgends steht es konkret.
Und beim auswärtigen Amt erreicht man niemanden
Ein positiver Test auf Corona ist - vollkommen unbeachtlich der Symptomatik! - ein Krankheitsfall, was denn sonst?
Arbeitsrechtliches Neuland besteht lediglich bei dem Aspekt der vorsorglichen Quarantäne, also bei einem negativen Test, für den eine Wiederholung behördlich angeordnet ist.
Der Arbeitgeber kann ja auch nicht sagen "Sehen Sie zu wie Sie sich während Ihrer FSME finanzieren, Sie hätten ja nicht am Bodensee picknicken müssen!" ...
Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit, viel zu hysterisch fokussiert im Kontext mit SARS-CoV2.
Risikogebiete für bestimmte Krankheiten weist das RKI schon seit seinem Bestehen aus - hat sich nur bisher eigentlich fast niemand für interessiert.
Doch, natürlich ist die gesamte Türkei Risikogebiet, lediglich die Reisewarnung ist für 4 Provinzen aufgehoben.
Wenn du nicht alleine bleiben kannst trägt dein Partner das Risiko selbst ohne Erkrankung.
Was willst du überdies vom AA? Die erlassen aber beraten nicht in Einzelfällen.
Doch, die türkei ist im gesamten ein Risikogebiet. Es sind nur die Reisewarnungen aufgehoben für die Urlaubsgebiete.
Aber selbstverständlich ist die Türkei ein Risikogebiet. Es gibt lediglich für 4 Provinzen keine Reisewarnung !
Du bist nicht die Einzige und wirst auch nicht die Letzte sein, die das verwechselt.
Wenn Du positiv in der TR getestet wirst, bleibst Du da. Und wenn Dein Partner negativ ist, kann er nach Hause oder er bleibt bei Dir. Letzteres wird aber dann zu seinen Lasten gehen. Es gibt aber wohl Reiseveranstalter , Hotels die sich um Partner , Kinder kümmern.
Nun, und vergesst nicht das Thema " nach Hause kommen ". Je nach Bundesland gehts dann ja weiter....
Mal der Reihe nach.
Die gesamte Türkei ist laut RKI weiter Risikogebiet. Siehe Hier.
Ich sehe gerade, ich bin der 4. der dass bestätigt...
Wie das aussehen kann, wenn ein AN privat in ein Risikogebiet fährt und dann dort Krank wird, kann man hier nachlesen, siehe Abschnitt "Verschulden gegen sich selbst".
Wenn er nicht da bleiben muss, weil er nicht in Quarantäne muss (aus welchen Gründen auch immer), muss er mit seinem AG klären, dass er zusätzlichen Urlaub bekommt, bezahlt oder unbezahlt.
Prinzipiell kann man auch im Ausland krank geschrieben werden.
Aber da die Türkei Risikogebiet ist ( es wurde lediglich die Reisewarnung für Teile der Türkei aufgehoben), bekommt man im Quarantänefall keine Lohnfortzahlung! Wurde mir so von der Krankenkasse mitgeteilt und ebenso von meinem Arbeitgeber!
@total sagte:
Habe ich nicht mal was im gelesen von der Reiseveranstalter muss umgehend informieren wenn ein Hotel geschlossen hat?
Ja, umgehend nachdem er selbst die Information erhalten hat.
Schön, dass hier jetzt noch elwunneunzichmal über den Unterschied zwischen Reisewarnung und RKI Risikogebiet informiert wurde ... sollte hoffentlich die nächsten 3 Seiten überdauern!?
@Rabe Socke
Es kommt drauf an, wonach man fragt:
Bianca..Tr. hat beispielsweise nach den Folgen eines positiven Tests gefragt, in dem Fall ist man krank.
Anders kann sich das verhalten, wenn man in einem Risikogebiet durch die Erkrankung eines Hotelgastes in Quarantäne gerät, selbst also negativ ist, aus Gründen der Sicherheit jedoch nicht ausreisen darf.
Hierüber gibt es ungefähre Auslegungen aber noch keinen abschließenden rechtlichen Befund.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!