@kano1969 sagte:
In dem Text steht doch aber das sie bereits zurück gekommen ist und sich in "staatlich verordneter" Quarantäne befindet (Absatz 1 Satz 2).
Das ist die aktuelle Regelung in Schleswig Holstein- die Urlauberin wohnt dort --- und dort wird auch geklagt
Aber eben mit Blick auf die ab dem 14.10. geplante bundesweite Regelung.Die Meldung in TA ist leider verkürzt.
das wäre ja toll wenn NRW das wirklich bis zum 31.10 so belassen würde dass der Test aus der Türkei reicht und man hier nicht in Quarantäne müsste