@kano1969 sagte:
In dem Text steht doch aber das sie bereits zurück gekommen ist und sich in "staatlich verordneter" Quarantäne befindet (Absatz 1 Satz 2).
Das ist die aktuelle Regelung in Schleswig Holstein- die Urlauberin wohnt dort --- und dort wird auch geklagt
Aber eben mit Blick auf die ab dem 14.10. geplante bundesweite Regelung.Die Meldung in TA ist leider verkürzt.