@Elke2801
Danke für deine Rückmeldung.
Ich denke, es lohnt sich zumeist mit dem Veranstalter in Verhandlung zu gehen.
Ganz besonders, wenn man nicht gleich mit der "ich hab aber den Anspruch" Tür ins Haus fällt und stattdessen sachlich schildert, welche unangenehmen Folgen die Regelungen bei der Einreise für einen erbringen.
Tatsächlich handelt es sich in eurem Fall (35%) um eine Kulanz - und das freut mich aufrichtig für euch.
Ganz besonders freut mich aber, dass du dich trotz der Keile entschlossen hast, hier über den Ausgang deiner Causa zu berichten.
Großartig!
Fazit:
Falls eine Anschlussquarantäne euren Reiseplänen entgegen steht kontaktiert das Reisebüro/ den Veranstalter und tragt euer Problem mit der Bitte (!) um Hilfe bei der Lösungssuche vor.
Zieht man sogleich die Prozesskarte und baut sich auf ist eine Kulanzregelung mit schlafwandlerischer Sicherheit verwirkt.
Natürlich knirschen auch bei 35% die Schatullen, dennoch ist das um Welten besser als die 90%, auf die der Veranstalter bestehen könnte.