@vonschmeling sagte:
@sbl
...
Ist übrigens nicht besonders üblich das Verhalten deines Veranstalters.
Motiviert durch deinen Satz hatte ich dem RV noch einmal (bei einem Glas Wein) geschrieben:
…
Apropos Zurückweisung: Hierzu habe ich ein wenig recherchiert um Ihrer Argumentation folgen zu können.
Sie beziehen sich auf das sog. alte Reiserecht (vor Neugestaltung der §§651a-ff BGB). Hier gab es wohl tatsächlich die Möglichkeit, eine Kündigung aufgrund höherer Gewalt zurückzuweisen. Rücktritt und Kündigung wurden hier in verschiedenen Paragrafen behandelt.
Seit der Neugestaltung gibt es hierfür nur noch einen Paragrafen (§ 651h BGB), wobei Absatz 3 als möglicher Ersatz von Absatz 1 Satz 3 zu verstehen ist und Absatz 1 nicht verdrängt.
Ein Rücktritt wegen unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände kann also nicht mehr zurückgewiesen werden – wozu auch, denn entweder kommen § 651h BGB, Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 im Rahmen der Stornierung zur Anwendung.
In diesem Zusammenhang habe ich noch etwas herausgefunden: Die Zurückweisung einer Kündigung nach altem Recht hatte unverzüglich zu erfolgen. Erst nach fast drei Wochen zu reagieren, so wie Sie, ist nicht unverzüglich - insbesondere nicht bei einer pauschalen Ablehnung, ohne auf die Rücktrittserklärung überhaupt näher einzugehen.
Ihre Zurückweisung ist also entweder ohne rechtliche Grundlage oder verspätet zugegangen. Daher weise ich Ihre Zurückweisung jetzt ebenfalls zurück.
…
Keine Ahnung, ob mein Geschreibsel irgendwie sinnig ist - Antwort kam keine und hierüber streiten werde ich mich mit dem RV wohl auch nicht mehr müssen. Nur interessehalber magst du ja vielleicht anhand deiner Erfahrungen kurz darauf eingehen, ob meine Argumentation vollkommen abwegig ist oder vielleicht ja auch nicht.
Vorhin kam vom RV die Info, dass das gebuchte Hotel geschlossen ist (obwohl uns Anfang September telefonisch vom Hotel etwas anderes mitgeteilt wurde). Die Info schon vor Reiseantritt zu erhalten (und nicht erst nach Ankunft am Flughafen, wie schon häufig berichtet wurde) spricht auf jeden Fall für den RV - und mir ist mein resoluter Umgang mit dem RV schon fast wieder peinlich…
Die angebotene Alternative habe ich jedenfalls gerade abgelehnt und damit sollte für uns der Ausflug ins Stornorecht dann doch noch ohne weiteren Aufwand gut ausgehen.