So gelten für all unsere Flüge ein zulässiges negatives Testergebnis sowie das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske als Voraussetzung. Das Testergebnis darf bei Antigentests nicht älter als 48 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Ohne Test fliegen können Passagiere, die eine vollständige Impfung nachweisen können, die mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Ohne Testergebnis reisen auch Genesene, wenn die Coronaerkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Das steht im ersten Absatz bei corendon.
Und dann bei der Einreise nach Deutschland von der Türkei:
Für die Einreise nach Deutschland ist die Pflicht für die Digitale Einreiseanmeldung (https://einreiseanmeldung.de) ab dem 01.08.2021 aufgehoben, für die Schweiz muss das Einreiseformular (https://swissplf.admin.ch/home) ausgefüllt werden. Dazu muss ein negativer COVID-19 Test vorgewiesen werden, der nicht älter ist als 48 Stunden, PCR-Tests dürfen 72 Stunden alt sein (Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen). Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.
Und da sich das widerspricht, frage ich hier nach betroffenen.
Aber danke für deine Antwort.